Stadt Schwalbach - Vergabe von Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit einem Tribünen-Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 60287-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwalbach am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65824
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schwalbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schwalbach - Vergabe von Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit einem Tribünen-Neubau
Vergabe von Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit einem Tribünen-Neubau
Schwalbach am Taunus 65824
Die Stadt Schwalbach am Taunus beabsichtigt, Objektplanungsleistungen im Wege einer stufenweisen Beauftragung für den Neubau der Tribüne des Limesstadions zu beschaffen.
Das aus den 70 er Jahren stammende Limesstadion bedarf einer dringenden Sanie-rung unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit. Die vorhandene Tribüne im Sta-dion war durch Verschiebungen nicht mehr sicher und die Sitzauflagen waren lose oder gebrochen. Sie soll daher neu errichtet werden.
Die Umsetzung des Projektes und damit der Erhalt dieser wertvollen Infrastruktur ist für ortsansässige Vereine und Schülerinnen und Schüler in Schwalbach am Taunus angesiedelter Schulen unverzichtbar. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zwei Kunstrasenplätze und ein Naturbad mit entsprechender Infrastruktur, wie Parkplätzen und einer hervorragenden Verkehrsanbindung. Die Einwohnerzahl Schwalbachs be-trägt derzeit 15.300 mit steigender Tendenz. Die Anlage ist übergreifend im Main-Taunus-Kreis nutzbar und hat Alleinstellungsmerkmal.
Die Situation vor Ort soll deutlich verbessert werden. Im Rahmen der durchzuführen-den Lärmschutzmaßnahme (Überdachung als Lärmschutzwand) sollen neue Funkti-onsgebäude geschaffen werden und damit qualitative Verbesserungen für die Sport-treibenden erreicht werden. Die Barrierefreiheit soll für Gäste als auch für Nutzer er-füllt werden.
Die alte Tribüne ist bereits abgerissen. Gegenwärtig sind an der betroffenen Position zwei Reihen Mauerscheiben gesetzt,
Treppenanlage teilweise gesetzt und Fundamente für Beleuchtung gegossen. Dies sollte bei der Planung möglichst - soweit wirtschaftlich - berücksichtigt werden.
Die neu zu schaffende Tribüne soll folgende Anforderungen erfüllen:
- Platz für 500 Personen
- Barrierefreier Neubau der Tribünenanlage
- Trainingsbeleuchtung im Start- Zielbereich
- Überdachung der Tribüne als Schallschutz für die Anwohner
- Oberflächenentwässerung in den nahegelegenen Bach. Dadurch wird eine Rigole in Kombination einer Zisterne benötigt.
- Neubau von Umkleideräumen
- Sanierung der Toilettenanlage mit Errichtung einer Behindertentoilette
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Be-kanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der Teil-nahmeanträge. Die Bewertung erfolgt anhand der Vergleichbarkeit der vorgelegten Re-ferenzen mit der vorliegend zu vergebenden Leistung sowie einer Prognose, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der Angaben des Teilnahmeantrages für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Die Angaben unter II.2.7) zur Vertragslaufzeit sind allein fiktiver Natur. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nach-weis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-trägen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354).
(5) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemein-samen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letz-ten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leis-tungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer De-ckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Perso-nenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen be-reitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestä-tigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch ei-ne Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des lau-fenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf den Bereich der Objektplanung im Zusammenhang mit Tribünenbauten. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Art und Umfang der Leistung, der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse, der Erbringungszeitpunkt sowie der Wert. Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifika-tion und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter).
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" bzw. "Ingenieur" und/oder "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem An-gebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Ta-riftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben ha-ben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener ver-traglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 HVTG ein Strafversprechen (Ver-tragsstrafe) zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRM7Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.