2. S-Bahn Stammstrecke München; Archäologische Grabungen und Dokumentationen im Rahmen der Baufeldfreimachung Haltepunkt Marienhof
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn Stammstrecke München; Archäologische Grabungen und Dokumentationen im Rahmen der Baufeldfreimachung Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn Stammstrecke München; Archäologische Grabungen und Dokumentationen im Rahmen der Baufeldfreimachung Haltepunkt Marienhof
80335 München
Stadtkernarcheäologische Grabungen und Dokumentationen im hochmittelalterlichen Kernbereich der Stadt München auf einer Fläche von ca. 5 200 qm und archäologische Begleitung bei Neuverlegung von Versorgungsleistungen auf ca. 700 m im Rahmen der Baufeldfreimachung Hp Marienhof in München im Zuge der Erbauung der 2. S-Bahn-Stammstrecke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn Stammstrecke München; Archäologische Grabungen und Dokumentationen im Rahmen der Baufeldfreimachung Haltepunkt Marienhof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
80335 München
Stadtkernarcheäologische Grabungen und Dokumentationen im hochmittelalterlichen Kernbereich der Stadt München auf einer Fläche von ca. 5 200 qm und archäologische Begleitung bei Neuverlegung von Versorgungsleistungen auf ca. 700 m im Rahmen der Baufeldfreimachung Hp Marienhof in München im Zuge der Erbauung der 2. S-Bahn-Stammstrecke.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
LÄ15:
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Baufeld des Marienhof (Bodendenkmal) werden im Zuge der Optimierung der planfestgestelten Grundwasserableitung weitere Untersuchungen der Archäologie durch die bestehende Grabungsfirma erforderlich. Die 3. Grundwasserleitung liegt geringfügig neben der Bestandsleitung, sodass das vorhandene Bodendenkmal für den neuen Trassenverlauf archäologisch untersucht werden muss, bevor dieses entfernt werden darf.
Der Leistungsumfang wurde durch die denkmalpflegerische Fachbauleitung geprüft und bestätigt. Ohne Untersuchung / Abbruch des Bodendenkmals befände sich dieses Großprojekt am Marienhof im Stillstand. Aufgrund der Vorgabe des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) ist die bestehende Grabungsfirma weiter zu beauftragen. Die weiteren Erkenntnisse und Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen müssen in das Bestandsmodell der Grabungsfirma eingepflegt werden (BIM). Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung des bisherigen archäologischen Modells nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen des AG entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen.