Lieferung von einem Krankentransportwagen (KTW, Typ B DIN 1789 2010-11) inkl. Beladung, elektrohydraulischem Tragesystem und Transportstuhl Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem Krankentransportwagen (KTW, Typ B DIN 1789 2010-11) inkl. Beladung, elektrohydraulischem Tragesystem und Transportstuhl
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von einem komplett ausgestatteten linkslenker Krankentransportwagen, Typ B nach DIN 1789 für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm in drei Losen europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DIN 1789, der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1, 2 und 3.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
Krankentransportwagen, Typ B nach DIN 1789
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Abholung und Übernahme des Krankentransportwagens (Komplettfahrzeug) erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung von einem Krankentransportwagen (Fahrgestell und Aufbau) inkl. betriebsbereiter Montage und der Verlastung der aus den Losen 2 und 3 beigestellten Artikel.
Der vollständig ausgestattete Krankentransportwagen wird auch Komplettfahrzeug genannt.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.08.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.05.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Die Auslieferung des komplett ausgestatteten, verkehrssicheren und betriebsfertigen Krankentransportwagens ist frühestens ab Kalenderwoche 01/2022 zulässig und muss bis spätestens Kalenderwoche 20/2022 erfolgen.
Ein Liefertermin vor der Kalenderwoche 01/2022 und ein Liefertermin nach der Kalenderwoche 20/2022 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Der Bieter zu Los 1 hat den tatsächlichen Übergabetermin (Angabe der Kalenderwoche) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 anzugeben.
Beladung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Lieferung der Beladung zur Ausrüstung des Krankentransportwagens gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.08.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.05.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Der Bieter zu Los 2 hat die tatsächliche Lieferzeit (Angabe in Wochen nach Abruf) im Leistungsverzeichnis zu Los 2 verbindlich anzugeben.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens 14 Wochen nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Die Beladung wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 01/2022 bis spätestens Kalenderwoche 20/2022 je nach Verfügbarkeit des Krankentransportwagens vorgesehen.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 2 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Elektrohydraulisches Tragesystem / Transportstuhl
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Anlieferung des elektrohydraulischen Tragesystems /Transportstuhls muss am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Lieferung einer Fahrtrage inkl. eines Einzugssystems und eines Transportstuhls zur Ausrüstung des Krankentransportwagens gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 3.
Die Fahrtrage inkl. des Einzugssystems und der Transportstuhl sind vom Auftragnehmer zu Los 3 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.08.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.05.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Der Bieter zu Los 3 hat die tatsächliche Lieferzeit (Angabe in Wochen nach Abruf) im Leistungsverzeichnis zu Los 3 verbindlich anzugeben.
Die Anlieferung der Fahrtrage inkl. Einzugssystem sowie des Transportstuhls muss spätestens 14 Wochen nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Der Lieferumfang wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 01/2022 bis spätestens Kalenderwoche 20/2022 je nach Verfügbarkeit des Krankentransportwagens vorgesehen.
Die Anlieferung muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 3 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Krankentransportwagen, Typ B nach DIN 1789
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wietmarschen
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 49835
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.meetb.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrohydraulisches Tragesystem / Transportstuhl
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47228
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis Los 1, 2 und 3 (Vordruck)
(1.6) Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.7) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.8) Ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit
(1.9) Erläuterungen zum Gewährleistungs-/Garantieumfangs und zu den Wartungsintervallen sowie zu den ggf. angebotenen verlängerten Garantiezeiten
(1.10) Nur Bieter des Krankentransportwagens Los1:
(1.10.1) Technische Beschreibung/Anlagen
- Ausbaubeschreibung und aussagefähige Unterlagen zum Ausbau
- entsprechende Zeichnungen der Konstruktion
- Angaben über die dafür vorgesehenen Werkstoffe etc.
- Technische Beschreibung mit bildlichen Darstellungen
(1.10.2) Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung
- Zertifikate/Berechnungen für den Sitz im Fahrgastraum, Gurtanbindepunkte
- Anbindung der medizintechnischen Gerätschaften an das Mobiliar (Schrankauszüge, Schubladen und Klappen).
- Prüfbericht mit allen Anlagen und Fotos über einen Überrolltest des Kofferaufbaus nach DIN EN 13500
(1.10.3) Vorläufige Energiebilanz
(1.10.4) Vorläufige Gewichtsbilanz
(1.10.5) Angaben Basisfahrzeug
- ggf. zusätzliche Beschreibung der Schnittstellen
- ggf. Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
(1.10.6) Detaillierte Produktbeschreibungen
(1.10.7) Technische Datenblätter
(1.10.8) Nachweis der gültigen Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunkgeräten.
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nur Bieter des Krankentransportwagens Los1:
(2.2.1) Nach Zuschlagserteilung: Name und Kontaktdaten zum des eingesetzten Projektleiters
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Nur Bieter des Krankentransportwagens Los1:
(3.1.1) Vorführung eines vergleichbaren Krankentransportwagens
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD6C8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html