Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Rahmen des Neubaus St. Johanneskindergarten Rulle Referenznummer der Bekanntmachung: GW-2021/043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wallenhorst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Rahmen des Neubaus St. Johanneskindergarten Rulle
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
49134 Wallenhorst
Der vorhandene Kindergarten ´St. Johannes´ an der ´Klosterstraße´ in kirchlicher Trägerschaft ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard einer Kindertagesstätte. Um dem Rechtsanspruch von Eltern auf Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte nachhaltig nachkommen zu können, wurden daher mögliche Alternativstandorte untersucht. In Abwägung der Alternativen plant die Gemeinde Wallenhorst den Neubau eines Kindergartens in Rulle an anderer Stelle.
Es sollen drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen in dem Neubau untergebracht werden. Ein Raum- und Funktionsprogramm liegt vor.
Als favorisiertes Grundstück wurde eine Fläche ´nördlich des Prozessionsweges´ zwischen den vorhandenen Sportanlagen und der angrenzenden Wohnbebauung ausgewählt. Die Umsetzung der dortig geplanten Sportanlagen ist aus heutigen Erwägungen nicht mehr erforderlich. Gleichermaßen entsprechen die Rahmenbedingungen des Standorts den Anforderungen der Gemeinde Wallenhorst, die Kindertagesstätte in zentraler Lage, allerdings am Siedlungsrand mit Bezügen zur freien Landschaft, unterzubringen. Der favorisierte Standort liegt zentrumsnah. Der Standort der Grundschule Rulle ist in räumlicher Nähe. Die Flächen sind bereits planerisch in Anspruch genommen und liegen im Innenbereich. Durch die Nutzung des Grundstückes für eine Kindertagesstätte ergibt sich eine gute Voraussetzung für die Abrundung des vorhandenen Siedlungsbereiches. Zum Neubau des Kindergartens auf den Flächen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes erforderlich.
Die Kosten werden auf rd. netto 3,5 Mio. EUR geschätzt (KG 300 und 400 gemäß DIN 276).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kornhage + Schubert Architektur und Ingenieur GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYHYYBX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]