Lieferung und Installation von mobilen Luftreinigungsgeräten für mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien für 624 Klassenzimmer der 59 Schulen der Stadt Augsburg mit Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Altgeräte. Referenznummer der Bekanntmachung: 400 21 ZD 002 01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von mobilen Luftreinigungsgeräten für mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien für 624 Klassenzimmer der 59 Schulen der Stadt Augsburg mit Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Altgeräte.
Lieferung und Installation von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien für 624 Klassenzimmer an 59 Schulen der Stadt Augsburg mit Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Altgeräte.
Die Stadt Augsburg schreibt die Lieferung und Installation von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien für 624 Klassenzimmer an 59 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus, für die die Stadt Augsburg den Schulaufwand trägt. Bestandteil der Leistung ist eine fachgerechte Entsorgung der Verpackung und der defekten bzw. außer Betrieb gesetzten Altgeräte.
Die Beschaffung wird aus dem Förderprogramm des Freistaats Bayern (Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 - FILS-R-N) finanziert. Nach der Förderrichtlinie müssen die Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.
Die Luftreinigungsgeräte sind vom Auftragnehmer in den ausgeschriebenen Stückzahlen an die 59 Schulen der Stadt Augsburg zu liefern.
Option auf Lieferung von Luftreinigungsgeräten für bis 100 weitere Klassenzimmer binnen 2 Monaten ab Anforderung der Stadt Augsburg.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Option (Bedarfsposition) auf Lieferung von Luftreinigungsgeräten für bis 100 weitere Klassenzimmer binnen 2 Monaten ab Anforderung der Stadt Augsburg.
Die Angebotsfrist wird wegen besonderer Dringlichkeit auf 15 Kalendertage verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV). Die zugrunde liegende Förderrichtlinie wurde am 14.07.2021 veröffentlicht, das Rundschreiben des BayStMUK stammt vom 26.07.2021. Die Lüftungsgeräte müssen spätestens nach Ende der Herbstferien (450 Stück bis 07.11.2021) bzw. bis Jahresende (restliche Geräte) geliefert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird wegen besonderer Dringlichkeit auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Staatsregierung hat mit Beschluss vom 06.07.2021 ein nochmaliges Förderprogramm für die Finanzierung von Lüftungsgeräten in Klassenzimmern aufgelegt. Die Förderrichtlinie wurde am 14.07.2021 veröffentlicht, das Rundschreiben des Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus stammt vom 26.07.2021. Die Lüftungsgeräte müssen angesichts einer drohenden 4. Welle der COVID-19-Pandamie nach Schuljahresbeginn spätestens nach Ende der Herbstferien (450 Stück bis 07.11.2021) bzw. bis Jahresende (restliche Geräte) geliefert sein.
Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]