Neubau Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Brachbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchen-sieg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Brachbach
Die Ortsgemeinde Brachbach plant eine kommunale Kindertagesstätte bauen zu lassen.
Diese soll zunächst auf eine viergruppige Einrichtung mit Erweiterungspotenzial ausgerichtet werden. Die Bauweise soll hierbei zweigeschossig erfolgen.
Ortsgemeinde Brachbach
Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI Leistungsbild Gebäude §§ 33 ff., Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI.
Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI Leistungsbild Freianlagen §§ 38 ff., Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI.
Ausrichtung auf eine viergruppige Einrichtung in einer zwei geschossigen Bauweise.
Die derzeitig ausgewiesene Fläche ist nördlich eines Friedhofsgeländes der Ortsgemeinde Brachbach. Die Ortsgemeinde Brachbach ist Eigentümerin der Fläche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Architekt/in oder Ingenieur/in. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen nach der Richtlinie 2013/55/EU anerkannten Befähigungsnachweis verfügt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bewerbung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
entsprechend dem Gesetzestext des GWB; § 160 GWB (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.