Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 2.1 und 2.3 Referenznummer der Bekanntmachung: E9/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 2.1 und 2.3
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein passives Glasfasernetz zu errichten. Der hier ausgeschriebene Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten, Kabelzug und -montagearbeiten auf dem Gebiet des Ausbauclusters 2.1 und 2.3.
Das erforderliche Material wird überwiegend durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Zur Finanzierung dieses Vorhabens werden u.a. Fördermittel des Bundesförderprogramms gem. der Richtlinie "Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in Anspruch genommen.
Cluster 2.1
Landkreis Cham Gemeinden: Cham, Miltach, Zandt.
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der Tiefbau-, Montage- und Kabelzuarbeiten für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham.
Cluster 2.3
Landkreis Cham Gemeinden: Bad Kötzting, Blaibach, Runding-
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der Tiefbau-, Montage- und Kabelzuarbeiten für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes
a) Vorlage einer Auskunft der Creditreform o.ä., nicht älter als drei Monate gemessen am Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung (29.07.2021).
b) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr)
c) Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme je Schadensfall von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden betragen.
- Mindestjahresumsatz (netto) in dem von dem Auftrag abgedeckten Bereich (oder vergleichbar) bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr in Höhe von: 10 Mio. EUR (netto). Wird auf beide Lose angeboten, so muss der Umsatz je Los gegeben sein. Das bedeutet, dass ein Unternehmen nur bei einem Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 20 Mio. EUR den Zuschlag auf beide Lose erhalten kann.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, LWL-Verlegung [einblasen und Montage], Errichtung von FttB-Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen.
Die Referenzen müssen mindestens folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers,
- Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, NU, Arge), Ort der Ausführung,
- Ort der Ausführung,
- Ausführungszeit (nur Aufträge innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre),
- Anzahl der für das Bauvorhaben eingesetzten Mitarbeiter,
- Stichwortartige Benennung des erbrachten Leistungsbildes. Das Leistungsbild muss umfassen: Tiefbau, LWL Verlegung (Einblasen und Montage), Errichtung von FttB-Hausanschlüssen.
- Auftragswert der beschriebenen Leistung,
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderung,
Es ist das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügte Referenzblatt je Referenz vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen durch Rückfrage bei dem jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schachtinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung.
c) Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
e) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
f) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
g) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Es müssen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 400 FTTB-Hausanschlüsse errichtet worden sein. Dies ist durch Referenzen gem. lit. a) zu belegen. Die Zahl der Hausanschlüsse kann durch mehrere Referenzen, die addiert werden, nachgewiesen werden.
- Qualifikation der Mitarbeiter gemäß dem als Anlage 3 den Vergabeunterlagen beiliegenden Nachweisblatt. Es sind folgende Nachweise zu erbringen:
o GW129 oder vergleichbar: Sicheres Arbeiten in Leitungsnähe
o GW128 oder vergleichbar: Einzeichnen von Leitungen
o GW 329 oder vergleichbar: Bohrgeräteführer Horizontales Spülbohren
o Zertifikat Grundlagen LWL: Nachweis mind. eines Mitarbeiters in Grundlagen LWL
o Zertifikat Einbringen: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für Techniken zum Einbringen in Kabelschutzrohre
o Zertifikat Montagetechniken: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für FTTB-Montagetechnik
o Zertifikat Montagetechniken Kassettensysteme: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für Montagetechniken in Kassettensystemen
o Zertifikat FTTB Hausanschlüsse im Verteilnetz: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für LWL FTTB-Hausanschlüsse
o Zertifikat Einblasen: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für LWL-Kabel einblasen
o Zertifikat OTDR: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für Messtechnik OTDR
Wird auf beide Lose angeboten, so kann das Unternehmen den Zuschlag nur dann für beide Lose erhalten, wenn die vorstehenden Mindestanforderungen jeweils zweifach, also kumulativ, vorliegen.
- Abschluss einer Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung). Die Deckungssumme muss mind. [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRMUB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.