Future Charlottenburg (FChb) - Los 3 - Civil Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002993

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=neCL4z%252bzb7k%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Future Charlottenburg (FChb) - Los 3 - Civil

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002993
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Gesamtprojektes „Future Charlottenburg“ (FChb) ist die Errichtung einer Kraft-Wärme Kopplungsanlage (KWK-Anlage) bestehend aus einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage.

Ziel des Gesamtprojektes ist, dass die neuen Anlagen über eine Erzeugungskapazität insgesamt von min. 240 MWth (incl. ca. 80-110 MWth über eine P2H-Anlage) sowie min. 100 MWel verfügen.

Dieses Ziel soll durch die Errichtung einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage (Elektroden-Heißwassererzeuger/E-HWE mit Gesamtleistung ca. 80-110 MWth) erreicht werden. Wesentlich für die Vergabestelle ist hierbei die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse (siehe Räumliche Voraussetzungen unter II.2.4)) durch die Bieter. Beide neuen Anlagen sollen die derzeit noch im Betrieb befindlichen Altanlagen ersetzen. Die Errichtung der neuen Anlagen soll auf dem Grundstück des Heizkraftwerkes Charlottenburg (Am Spreebord 5, 10589 Berlin) in einem bestehenden und bereits zu weiten Teilen entkernten Gebäude, welches ehemals eine Rauchgasentschwefelungsanlage (REA) beinhaltete, erfolgen. Die neuen Anlagen müssen in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden und sich in die vorliegenden räumlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes einfügen. Die KWK-Anlage muss in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Vorplanung wurde bereits abgeschlossen und das Projekt befindet sich in der Genehmigungsphase.

Mit dieser Bekanntmachung wird als Los 3 „Civil“ (Werkstatt- und Montageplanung, alle bautechnischen Maßnahmen inkl. Turbinenfundamente) für das Projekt „Future Charlottenburg“ ausgeschrieben.

Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 3, vier weitere Lose zu vergeben:

- Los 1 „Generalplaner“ (zur Unterstützung des AG bei der Abwicklung)

- Los 2 „Power Island“ (u. a. bestehend aus Gasturbinen, Brenngas-Verdichter, Maschinentransformator)

- Los 4 „EPC-Light“ (u. a. bestehend aus Abhitzekessel, Fernwärmeanbindung, Leit- und E-Technik)

- Los 5 „E-HWE“

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Future Charlottenburg (FChb) - Los 3 - Civil (in diesem Dokument als Los 3 bezeichnet)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das hier bekanntgemachte Los 3 „Civil“ enthält die bautechnischen Gewerke des Projekts (einschließlich Montage- und Werkstattplanung), u.a.:

- Ergänzung und Teilrückbau des Stahlskelett-Bestandsgebäudes,

- Teilrückbau des Stahlbetonkellerkastens des Bestandsgebäudes,

- Errichtung der Trafoboxen,

- Ausführung der Fundamente für Gasturbinen, Generatoren und Transformatoren,

- Sanierung der Gitterrostbühnen,

- Erneuerung von Kranen, Aufzügen, Medienanschlüsse,

- Errichtung Werksstraße,

- Baustelleneinrichtung und Bewirtschaftung der Flächen.

Räumliche Voraussetzungen: Die beiden Gasturbinenstränge müssen nebeneinander aufgestellt werden.

In dem Bestandsbau steht hierfür ab der Hallenzufahrt eine Länge von ca. 25 m und eine lichte Weite von ca. 14,5 m zur Verfügung. Die Hallenhöhe ist im vorderen Bereich durch eine Zwischenbühne auf ca. 9 m im hinteren Bereich auf 23 m begrenzt. Die Filterhäuser können auf der Zwischenbühne oder oberhalb der Halle im Bestandsbau aufgestellt werden. Die Fundamente der Turbinenstränge werden im Keller auf -4m gegründet, so dass die Grundrahmen auf 0 m stehen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nähere Erläuterungen siehe VI.3.B. sowie spätere Verdingungsunterlagen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)

Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat alle Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):

Register A)

Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Eigentumsverhältnisse)

Register B) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

Register C) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

Register D) [MINDESTBEDINGUNG];

Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

Register E)

Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Register F) [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.

Register G [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.

Der Kodex findet sich unter

„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.

Den Nachweis unter III.1.2), Register J, K und L) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Register H) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.

Register I) [MINDESTBEDINGUNG]

Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.

Register J) [MINDESTBEDINGUNG]

Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis) einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden und Umweltschäden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall und zweifach im Versicherungsjahr deckt. Darüber hinaus ist eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr einzudecken und nachzuweisen.

Register K) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.

Register L) [MINDESTBEDINGUNG]

Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften

a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft

b) für sämtliche Vorauszahlungen

c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft

von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegen.

Den Nachweis unter III.1.3), Register M bis P der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Register M) [MINDESTBEDINGUNG]

5 Referenzen für Projekte aus dem Kraftwerksbau oder Industriebau mit mindestens gleichwertigen technischen Randbedingungen, Konstruktionsweisen und Größenordnungen, einschließlich Projektbeschreibung, Kontaktangaben und Darstellung der Planungsmethode in den Bereichen

- Stahlbau mit Werkstatt- und Montageplanung

- Stahlbetonbau mit Werkstatt- und Montageplanung

- Bauarbeitsvorbereitung mit Montage und Demontagekonzepten im konstruktiven Stahlbau vergleichbarer Größenordnung

- Rückbauarbeiten in vergleichbarer Größenordnung und mit vergleichbaren Beschränkungen

- Bauen im Bestand in vergleichbarer Größenordnung und mit vergleichbaren Beschränkungen

- Herstellung dynamisch belasteter Fundamente (Turbinenfundamente)

- Einrichtung und Bewirtschaftung der BE-Fläche

Es ist nicht erforderlich, dass alle vorstehend aufgeführten Bereiche alle gemeinsam in 5 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Vielmehr können die Bewerber den Nachweis auch über jeweils 5 Referenzprojekt für jeden einzelnen Bereich oder eine Kombination belegen. Wichtig ist, dass schlussendlich für alle aufgeführten Bereiche mindestens 5 Referenzen nach vorstehenden Vorgaben nachgewiesen werden.

Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.

Register N)

Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.

Register O)

Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.

Register P)

Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig).

Register Q) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.

Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).

Register R)

Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern

Register S) [MINDESTBEDINGUNG]

Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in der Lage ist

a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.

b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen

c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1) sprechen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

siehe Vertragsunterlagen

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vertragsunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vertragsunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbs möglich.

Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen.

Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Formale Vorgaben an die Bewerbung

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.

Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.

Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.

Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.

(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).

"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.

Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:

„CSR Risikoländer“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.

11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.

12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.

13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.

B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe

Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:

1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).

2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.

3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.

4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).

6. Angaben zur zeitlichen Ausführung

Die erste Phase soll umgesetzt werden ab ca. Q1/2022. Die Option (Phase 2) soll umgesetzt werden ab ca. Q2/2023.

7.) Die Vergabestelle beabsichtigt, den Vertrag für die Teilleistung „Civil“ in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase wird fest beauftragt und beinhaltet u. a. einen definierten Teil der Planung. Die zweite Phase wird zunächst nur optional beauftragt. Die Option kann vom Auftraggeber einseitig ausgeübt werden, wenn es eine positive Entscheidungen der zuständigen Gremien der Vergabestelle gibt, die u.a. von bestandskräftigen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen und einer positiven finalen Investitionsentscheidung abhängt. Die zweite Phase beinhaltet u.a. die Montage- und Werkstattplanung sowie die Ausführung der Gasturbinen- und Generatorenfundamente.

8.) Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2021