Herstellung und Lieferung von neuen Schienen für Gleisbaustellen der DB Netz – Einzelprojekte September bis Oktober 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54177
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von neuen Schienen für Gleisbaustellen der DB Netz – Einzelprojekte September bis Oktober 2021
Herstellung und Lieferung von neuen Schienen für Gleisbaustellen der DB Netz – Einzelprojekte September bis Oktober 2021, Konfektionierung der Schienen (z.B. Einbau Isolierstöße, Reprofilieren, Fräsen, Schleifen, Stauchen, Herstellen von Bohrlöchern, Fertigung von Übergangsschienen)einschließlich ihres Transports per Lkw (mit oder ohne Abladen) oder Bahn auf Wagen der Regelbauart und/ oder Spezialwagen
Camburg - Großheringen
Schienenband SO-43_0194-21
Camburg - Großheringen
Schienenband SO-43_1093-21
Umbau Pfaffenhofen
Umbau Pfaffenhofen
Schienenband SB 6
BV Nordbahn 2021
BV Nordbahn 2021
Schienenband SB 2
S-Bf Straußberg
S-Bf Straußberg
Schienenband T.016076575
Schienenband T.016076578 1
Schienenband T.016076577 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietererklärung/Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/ Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angaben zur technischen Ausstattung (Walzstraße und Konfektionierung):
Die Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Begründung: Die Mindestanforderungen resultieren aus internen Richtlinien (DBS) der DB AG sowie den technologischen Anforderungen an den Transport von Schienen.
— technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) zu walzen
— technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge zu konfektionieren
— Angabe, ob und für welche der ausgeschriebenen Produkttypen bereits eine
Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) vorliegt
Hinweis: Eine gültige HPQ ist Voraussetzung für die Erteilung des Zuschlags und von Einzelabrufen. Der Nachweis einer gültigen HPQ (für das Walzen und Konfektionieren) ist spätestens mit dem finalen Angebot nachzuweisen.
— Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpfschweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
— Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen:
— Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG
Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
— Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind
— Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt (im Falle der Durchführung von LKW-Transporten)
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaften zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrages zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS: Bitte beachten Sie die Möglichkeit, hinsichtlich der Eignung sowie für die Eignungsleihe auf bereits eingereichte Erklärungen im Vergabeverfahren 20FEI48806 zu verweisen. Es ist das beigefügte Formular „Erklärung zur Bezugnahme auf bereits eingereichte Unterlagen (Eignung)“ zu verwenden.
— Der Bewerber hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann
Bei NU-Einsatz:
Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter III.1.3 (technische Leistungsfähigkeit) der in der Bekanntmachung genannten Kriterien beabsichtigt, Nachunternehmer (NU) einzusetzen:
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s),
b) Die Eigenerklärungen gemäß Ziff. III.1.1 der Veröffentlichung, siehe oben persönliche Lage (mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner),
c) Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation vorliegt.
— Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) bereits vorhanden ist (wenn NU = Walzwerk)
— Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Abbrennstumpfschweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist (wenn NU = Schweißwerk)
— Für den Fall, dass der Bewerber Transportleistungen nicht selbst durchführt:
Transporte per Bahn:
— Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt
— Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.