Mittagsverpflegung Gemeinde Schwaikheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002292
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwaikheim
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71409
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schwaikheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Gemeinde Schwaikheim
Rahmenvertrag über die Anlieferung von regenerierfähigen Speisen (Cook&Chill oder Cook&Freeze) inkl. Übernahme von Dienstleistungen zur Fertigstellung und Ausgabe der Speisen in der Mensa an der Ludwig-Uhland-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule sowie Anlieferung von zwei Kindertagesstätten mit verzehrfertigen Speisen (Cook&Hold ab 11.03.2022)
Leistungsbeginn 20.09.2021
Rahmenvertrag über die Anlieferung von regenerierfähigen Speisen (Cook&Chill oder Cook&Freeze) inkl. Übernahme von Dienstleistungen zur Fertigstellung und Ausgabe der Speisen in der Mensa an der Ludwig-Uhland-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule sowie Anlieferung von zwei Kindertagesstätten mit verzehrfertigen Speisen (Cook&Hold ab 11.03.2022)
Leistungsbeginn 20.09.2021
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.08.2025 zu verlängern.
Leistungsbeginn für den Betrieb der Mensa ist der 20.09.2021. Leistungsbeginn für die Anlieferung der beiden Kitas gem. Ziff. 2.2 ist der 11.03.2022. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung Gemeinde Schwaikheim
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland