Aktive Infrastrukturkomponenten für die Digitalisierung der Schulen in der Gemeinde Pullach i. Isartal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gemeinde Pullach i. Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pullach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gemeinde Pullach i. Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.opg-pullach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Infrastrukturkomponenten für die Digitalisierung der Schulen in der Gemeinde Pullach i. Isartal
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wardie Beschaffung verschiedener aktiver Infrastrukturkomponenten zur Ausstattung der Grund- und Mittelschule der Gemeinde Pullach i. Isartal einerseits sowie des Otfried-Preußler-Gymnasium des Zweckverbands Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach und deren Implementierung.
82049 Pullach i. Isartal
Bundesrepublik Deutschland
Für die Vergabe der gegenständlichen Liefer- und Dienstleistungen hat sich die Gemeinde Pullach i. Isartal mit dem Zweckverband Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach gemäß § 4 VgV zur gemeinsamen Auftragsvergabe zusammengeschlossen. Im Zuge der Modernisierung der technischen Ausstattung der Schulen in der Gemeinde Pullach i. Isartal sollen verschiedene Liegenschaften mit einer modernen und zeitgemäßen technischen Ausrüstung ausgestattet werden. Dies soll die Grundlage für die weitere Digitalisierung des schulischen Bereichs darstellen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
• Erstellung von IT-Konzepten und Feinplanungen für die Gesamt-IT für die Schulen unter Berücksichtigung der Festlegungen der Auftraggeber;
• Lieferung und Montage von aktiven Infrastrukturkomponenten bestehend aus Switches, Server-Systemen, Storage-Systemen, WLAN-Controller, WLAN-Access-Points, Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVen);
• Beschaffung und Verwaltung von benötigten Lizenzen für den Betrieb der Infrastrukturkomponenten;
• Erstkonfiguration und Inbetriebnahme sowie dauerhafter Betrieb, d. h. Service und Wartung sämtlicher Infrastrukturkomponenten.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsbestandteile und die Festlegungen der Auftraggeber sind der Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von drei Jahren. Der Auftraggeber hat ein Optionsrecht für eine zweimalige Vertragsverlängerung von jeweils einem weiteren Jahr (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht). Der Auftraggeber kann die Option jeweils bis zu drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktive Infrastrukturkomponenten für die Digitalisierung der Schulen in der Gemeinde Pullach i. Isartal
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]