Rahmen- und Pachtverträge zur Bewirtschaftung der Mensa "Leckerhalde" sowie Belieferung weiterer Mensen mit verzehrfertigem Essen inkl. Übernahme weiterer Dienstleistungen in den Anliefermensen Referenznummer der Bekanntmachung: FB40_2021_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmen- und Pachtverträge zur Bewirtschaftung der Mensa "Leckerhalde" sowie Belieferung weiterer Mensen mit verzehrfertigem Essen inkl. Übernahme weiterer Dienstleistungen in den Anliefermensen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefer- und
Dienstleistungsauftrages an ein professionelles Catering-Unternehmen mit Erfahrung in der
Schulverpflegung für die Bewirtschaftung der Produktionsküchen Mensa Leckerhalde und Mensa Mitte zum neuen Schuljahr 2021/2022.
Mensa Leckarhalde Rehhaldenweg 8 73614 Schorndorf, Mensa Mitte Hinter der Burg 6 73614 Schorndorf, Mensa in der Grundschule Fuchshofschule Silcherstraße 91-95 73614 Schorndorf, Mensa in der Grundschule Rainbrunnen Rainbrunnenstr. 22 (Anlieferung Alemannenweg 9) 73614 Schorndorf, Mensa in der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen Rainbrunnenstr. 22 73614 Schorndorf
Die 2016 neueröffnete Produktionsküche in der Mensa Leckerhalde im Schulzentrum Süd bietet
die Möglichkeit rund 600 Essen vor Ort frisch zuzubereiten und von diesem Produktionsstandort
aus weitere Schorndorfer Schulen (mit 200-300 zusätzlich in der Mensa Leckerhalde
produzierten Essen) in der Kernstadt zu beliefern. Um die Produktionsküche wirtschaftlich
nutzen und auslasten zu können, werden neben der Mensa Mitte (Burg-Gymnasium) auch
künftig (ab dem Schuljahr 2022/2023) die Mensa der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, die
Mensa der Grundschule Rainbrunnen und die Mensa der Grundschule Fuchshofschule
beliefert. Zusätzlich besteht die Option, die 2018 eröffnete Mensa Mitte, ebenfalls durch den
Caterer als Produktionsküche für die Produktion weiterer rund 300 Essen zu nutzen. Die Gerichte sollen in der Produktionsküche Leckerhalde täglich frisch mit einem hohen Anteil an frischen Produkten zubereitet werden. Ziel ist es, das Angebot in den Mensen so zu gestalten, dass es den Wünschen der Schülerschaft nach trendigen Speisen gerecht wird und andererseits eine altersgemäße, ausgewogene, schmackhafte und vollwertige Ernährung im Schulalltag ermöglicht. Folgende Schulen /Standorte müssen durch die Auftragnehmerin bewirtschaftet bzw. beliefert
werden:
Ab dem Schuljahr 2021/2022
- Max-Plank-Gymnasium (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1
- Gottlieb-Daimler-Realschule (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1
- Burg-Gymnasium (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Grundschule Künkelinschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Grundschule Schlosswallschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Förderschule Albert-Schweitzer-Schule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
Ab dem Schuljahr 2022/2023
- Grundschule Fuchshofschule, Bedarfsstelle 3
- Grundschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 4
- Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 5
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.07.2023. Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
Leistungsbeginn für die Bedarfsstellen 1 und 2 ist der 13.09.2021; für die Bedarfsstelle 3, 4 und 5 der 12.09.2022. Im Hinblick auf aktuelle Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben.
Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe apetito catering B.V. & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYR5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/