Generalübernehmerleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte „Rösnerwiese“ in Bruckmühl einschließlich Finanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 80911-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruckmühl
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bruckmuehl.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte „Rösnerwiese“ in Bruckmühl einschließlich Finanzierung
Der Auftraggeber plant die Realisierung seines Wohngebietes „Rösnerwiese“ und stellt hierfür den Bebauungsplan „Rösnerwiese“ (Nr. 64) auf. Bereits im Jahr 2016 hat der Auftraggeber einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb „Rösnerwiese“ durchgeführt. Dieser wird nunmehr verwirklicht. Es soll in dem neuen Wohngebiet auch eine Kindertagesstätte errichtet werden. Im Bebauungsplan „Rösnerwiese“ ist die für die Kindertagesstätte vorgesehene Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die geplante Grundfläche beträgt maximal 1 000 m2 und die geplante Geschossfläche maximal 2 000 m2. Die grob geschätzten Baukosten (KGR 100-700) liegen zwischen rd. 5 Mio. EUR brutto und rd. 6 Mio. EUR brutto. Die Kindertagesstätte ist in offener Bauweise mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 15 Grad zulässig. Der Auftraggeber beabsichtigt, öffentliche Fördermittel des Freistaats Bayern zu beantragen.
Bruckmühl
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalübernehmer mit dem Neubau der Kindertagesstätte „Rösnerwiese“ einschließlich Finanzierung zu beauftragen. Zu den Aufgaben des Generalübernehmers gehören insbesondere:
— vollumfängliche Übernahme der Bauherrenfunktion zur technischen und kommerziellen Abwicklung des Bauvorhabens Neubau Kindertagesstätte „Rösnerwiese“,
— Generalübernehmerleistungen, insbesondere Projektorganisation, -steuerung und -leitung, Generalplanung, Ausführung aller erforderlichen Bauleistungen im Hinblick auf eine betriebs- und schlüsselfertige Herstellung des Neubaus, wobei der Auftragnehmer verpflichtet wird, alle Nachunternehmerleistungen, insbesondere die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Bau- und Planungsleistungen, nach jeweils geltendem Vergaberecht wie ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts zu vergeben (sog. „mittelbare Stellvertretung“),
— Finanzierung/Refinanzierung durch den Auftragnehmer einschl. einer finanzwirtschaftlichen Betreuung, insbesondere Beratung im Hinblick auf Zuwendungen,
— Beschaffung von Finanzierungsmitteln zu Kommunalkreditkonditionen,
— Ausführungen der Buchungen im vereinbarten Kontenrahmen,
— Erstellung eines für die Durchführung der Maßnahme zweckmäßigen Kontenplans,
— Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs unter Berücksichtigung von Zahlungszielen und Skontomöglichkeiten,
— Erstellung von Saldenstandsmitteilungen, Jahresabschlüssen und der Abschlussrechnung,
— Möglichkeit der Stundung der Finanzierung,
— Finanzierungsmanagement nach Art. 72 der BayGO,
— Erstellung der notwendigen Verwendungsnachweise.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vom Bewerber angegebene Projektleiter auch vertraglich für das Projekt gebunden werden soll.
Auf die Preisgabe des tatsächlichen Auftragswerts wird gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A verzichtet, um die berechtigten geschäftlichen Interessen des Bestbieters zu schützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalübernehmerleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte „Rösnerwiese" in Bruckmühl einschließlich Finanzierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bayerngrund.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Preisgabe des tatsächlichen Auftragswerts wird gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A verzichtet, um die berechtigten geschäftlichen Interessen des Bestbieters zu schützen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.