Estrich und Beton, Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 035-21 AS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Betrieb und Bewirtschaftung öffentlicher und kommunaler Gebäude und Immobilien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Estrich und Beton, Bundesstraße 57

Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 035-21 AS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262300 Betonarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum – NaG“ der Universität Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 55 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckt sich parallel zur Straße „Beim Schlump“.

Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutsbaukörper mit teilweise 2 Untergeschoßen, welcher sich in einem ausreichenden Abstand zum Schröderstift befindet und an die Nordseite des Geomatikum direkt anschließt. In den Geschossen sind vorrangig Labor- und Forschungsräume mit zugehörigen Büroflächen untergebracht. Für die Nutzung und den Betrieb des Gebäudes gilt der Passivhaus-Standard.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262320 Estricharbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bundesstraße 57

20146 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Estrich- und Betonarbeiten für Industrieböden im Gebäude (Flächenlast über 5 bis 7,5 kN/m2, zum Teil staplerbefahren):

— Ortbeton-/Lastverteilplatten bewehrt/unbewehrt zum Teil auf Dämmschicht, ca. 1 900 m2,

— Zementestrich als Verbundestrich und Estrich auf Dämmschicht, ca. 4 400 m2,

— Betonstahlmatten aus nichtrostendem Stahl, ca. 10 t,

— Betonstahlmatten aus feuerverzinktem Stahl, ca. 3 t,

— Betonstabstahl, ca. 5 t,

— Sperrabdichtung auf Bodenplatte, ca. 4 500 m2

,

— Abdichtungen auf Dämmschicht gegen Wassereinwirkung, ca. 1 200 m2,

— Wärmedämmschicht aus Schaumglas, ca. 4 500 m2,

— Trittschalldämmschicht aus Mineralwollplatten, ca. 3 800 m2,

— Randfugen, ca. 4 200 m,

— Bewegungsfugen – schwerlastgeeignet, ca. 650 m,

— Sonstige Bewegungsfugen, ca. 1 000 m,

— Oberflächenbeschichtung mit Polyurethanharz mit besonderer Optik, ca. 1 300 m2,

— Oberflächenbeschichtung mit Epoxidharz, ca. 3 300 m2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Besonderer Hinweis zum Ausführungszeitraum:

Aufgrund der sehr lang gestreckten Ausbauphase können die Beschichtungsarbeiten erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt erbracht werden als die Estrich- und Betonarbeiten. Dennoch lassen sich die Arbeiten Estrich- und Betonarbeiten und Beschichtung nicht ohne Nachteil voneinander trennen, da durch die sehr hohen Anforderungen ein hohes Maß an Abstimmungstiefe der eng miteinander verbundenen Systemdetails erforderlich machen und somit objektiv nur von einem Auftragnehmer zu erbringen sind. Die Arbeiten unterteilen sich somit in den vorgelagerten Anteil der Estrich- und Betonarbeiten, welche weitestgehend ab September 2021 bis November 2021 erbracht werden sollen. Die Beschichtungsarbeiten sollen so weit wie möglich an das Ende der Ausbauphase verlagert werden, um Beschädigungen durch Fremdgewerke zu verhindern und eine weitestgehend ungestörte, unterbrechungsfreie Ausführung zu gewährleisten. Die Ausführung der Beschichtungsarbeiten mit dem Abschluss von Restleistungen im Bereich der Estrich- und Betonarbeiten ist für das zweite Quartal 2023 avisiert und ist mit einem Ausführungszeitraum von 7 Wochen geplant.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 103-269972
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Estrich und Beton, Bundesstraße 57

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das einzige Angebot war gem. §16a EU Abs. 5 VOB/A von der Wertung auszuschließen. Die Ausschreibung war daher gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2021