Estrich und Beton, Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 035-21 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich und Beton, Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum – NaG“ der Universität Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 55 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckt sich parallel zur Straße „Beim Schlump“.
Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutsbaukörper mit teilweise 2 Untergeschoßen, welcher sich in einem ausreichenden Abstand zum Schröderstift befindet und an die Nordseite des Geomatikum direkt anschließt. In den Geschossen sind vorrangig Labor- und Forschungsräume mit zugehörigen Büroflächen untergebracht. Für die Nutzung und den Betrieb des Gebäudes gilt der Passivhaus-Standard.
Bundesstraße 57
20146 Hamburg
Estrich- und Betonarbeiten für Industrieböden im Gebäude (Flächenlast über 5 bis 7,5 kN/m2, zum Teil staplerbefahren):
— Ortbeton-/Lastverteilplatten bewehrt/unbewehrt zum Teil auf Dämmschicht, ca. 1 900 m2,
— Zementestrich als Verbundestrich und Estrich auf Dämmschicht, ca. 4 400 m2,
— Betonstahlmatten aus nichtrostendem Stahl, ca. 10 t,
— Betonstahlmatten aus feuerverzinktem Stahl, ca. 3 t,
— Betonstabstahl, ca. 5 t,
— Sperrabdichtung auf Bodenplatte, ca. 4 500 m2
,
— Abdichtungen auf Dämmschicht gegen Wassereinwirkung, ca. 1 200 m2,
— Wärmedämmschicht aus Schaumglas, ca. 4 500 m2,
— Trittschalldämmschicht aus Mineralwollplatten, ca. 3 800 m2,
— Randfugen, ca. 4 200 m,
— Bewegungsfugen – schwerlastgeeignet, ca. 650 m,
— Sonstige Bewegungsfugen, ca. 1 000 m,
— Oberflächenbeschichtung mit Polyurethanharz mit besonderer Optik, ca. 1 300 m2,
— Oberflächenbeschichtung mit Epoxidharz, ca. 3 300 m2.
Besonderer Hinweis zum Ausführungszeitraum:
Aufgrund der sehr lang gestreckten Ausbauphase können die Beschichtungsarbeiten erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt erbracht werden als die Estrich- und Betonarbeiten. Dennoch lassen sich die Arbeiten Estrich- und Betonarbeiten und Beschichtung nicht ohne Nachteil voneinander trennen, da durch die sehr hohen Anforderungen ein hohes Maß an Abstimmungstiefe der eng miteinander verbundenen Systemdetails erforderlich machen und somit objektiv nur von einem Auftragnehmer zu erbringen sind. Die Arbeiten unterteilen sich somit in den vorgelagerten Anteil der Estrich- und Betonarbeiten, welche weitestgehend ab September 2021 bis November 2021 erbracht werden sollen. Die Beschichtungsarbeiten sollen so weit wie möglich an das Ende der Ausbauphase verlagert werden, um Beschädigungen durch Fremdgewerke zu verhindern und eine weitestgehend ungestörte, unterbrechungsfreie Ausführung zu gewährleisten. Die Ausführung der Beschichtungsarbeiten mit dem Abschluss von Restleistungen im Bereich der Estrich- und Betonarbeiten ist für das zweite Quartal 2023 avisiert und ist mit einem Ausführungszeitraum von 7 Wochen geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estrich und Beton, Bundesstraße 57
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das einzige Angebot war gem. §16a EU Abs. 5 VOB/A von der Wertung auszuschließen. Die Ausschreibung war daher gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]