VE0088 Dämmung Piers Los 1: Pier H + BBW + VFT; Los 2: Pier J + BBW Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0412-19FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0088 Dämmung Piers Los 1: Pier H + BBW + VFT; Los 2: Pier J + BBW
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Dämmung von Sanitär-, Heizungs-/Kälteanlagen und Raumlufttechnischer Anlagen der beiden Piers H + J, sowie Brückenbauwerke am Pier H und J und des Vorfeldtowers.
Los 1 – Pier H + BBW + VFT
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Los 1 – Pier H + BBW + VFT:
Dämmung Sanitär:
— RW-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 250: ca. 2 960 m,
— SW-/Fettabwasser-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 150: ca. 4 000 m,
— TW-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 80: ca. 4 330 m,
— BW-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 50: ca. 2 640 m.
Dämmung Heizung:
— Rohrdämmung, Mineralwolle 100 % EnEV an Rohr, bis DN 200: ca. 10 350 m.
Dämmung Kälte:
— Kälteverteilnetz 18/22o C,
— Rohrdämmung, Mineralwolle 100 % EnEV an Rohr, bis DN 350: ca. 23 400 m,
— Kälteverteilnetz 8/14o C,
— Rohrdämmung Schaumglas bis DN 250 (innen) mit Alu-Blechmantel (DN 250): ca. 1 400 m.
Dämmung Raumlufttechnische Anlagen:
Luftleitungen Außenbereich:
— Hinweis: Außenluft (ODA) und Fortluft (EHA) sind im Außenbereich nicht gedämmt,
— Wärmedämmung Luftleitungen eckiger Kanal und Formstück,
— Kantenlänge bis über 2 000 mm, Mineralwolle 60 mm mit Alu-Blech wetterfest außen,
— Zuluft ca. 3 400 m2,
— Abluft ca. 3 000 m2.
Luftleitungen Innenbereich:
Wärmedämmung Luftleitungen eckiger Kanal und Formstück
Kantenlänge bis über 2 000 mm, Mineralwolle 30 mm innen
— Zuluft ca. 4 200 m2,
— Abluft ca. 3 500 m2.
Wärmedämmung Wickelfalzrohr bis DN 315, Mineralwolle 30 mm
— Zuluft ca. 1 800 m,
— Abluft ca. 1 500 m.
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor VOB-Abnahme
— Leistungsbeginn: 2. Quartal 2020,
— Leistungsende: 3. Quartal 2021.
Los 2 – Pier J + BBW
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Los 2 – Pier J + BBW:
Dämmung Sanitär:
— RW-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 250: ca. 3 020 m,
— SW-/Fettabwasser-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 150: ca. 6 240 m,
— Vakuumentwässerung-Dämmung Steinwolle alukasch. bis, DN 100: ca. 930 m,
— TW-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 70: ca. 8 100 m,
— BW-Dämmung Steinwolle alukaschiert, bis DN 65: ca. 4 640 m.
Dämmung Heizung:
— Rohrdämmung, Mineralwolle 100 % EnEV an Rohr, bis DN 250: ca. 13 100 m.
Dämmung Kälte:
— Kälteverteilnetz 18/22o C,
— Rohrdämmung, Mineralwolle 100 % EnEV an Rohr, bis DN 500: ca. 55 500 m Rohrdämmung Schaumglas bis DN 200, (außen) mit Alu-Blechmantel Durchmesser bis 720 mm (DN 500): ca. 1 500 m,
— Kälteverteilnetz 8/14o C,
— Rohrdämmung Schaumglas bis DN 400 (innen): ca. 6 100 m,
— Rohrdämmung Schaumglas bis DN 200 (außen) mit Alu-Blechmantel Durchmesser bis 330 mm (DN 200): ca. 900 m.
Dämmung Raumlufttechnische Anlagen:
Luftleitungen Außenbereich:
Hinweis: Außenluft (ODA) und Fortluft (EHA) sind im Außenbereich nicht gedämmt.
Wärmedämmung Luftleitungen eckiger Kanal und Formstück,Kantenlänge bis über 2 000 mm, Mineralwolle 60 mm mit Alu-Blech wetterfest außen
— Zuluft ca. 7 100 m2,
— Abluft ca. 6 400 m2.
Luftleitungen Innenbereich:
Wärmedämmung Luftleitungen eckiger Kanal und Formstück
Kantenlänge bis über 2.000 mm, Mineralwolle 30 mm innen
— Zuluft ca. 6 200 m2,
— Abluft ca. 5 800 m2.
Wärmedämmung Wickelfalzrohr bis DN 355, Mineralwolle 30 mm
— Zuluft ca. 2 000 m,
— Abluft ca. 1 700 m.
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor VOB-Abnahme
— Leistungsbeginn: 3. Quartal 2020,
— Leistungsende: 1. Quartal 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-00412/19-FAS, B-000003 – Terminal 3 1. BA NBT3, VE0088 Dämmung Piers Los 1: Pier H + BBW + VFT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-00412/19-FAS, B-000003 – Terminal 3 1. BA NBT3, VE0088 Dämmung Piers Los 2: Pier J + BBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iso-ba.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase – Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase – Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase – Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben.
Mit der „Aufforderung zur Interessensbestätigung“ werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellt:
— „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
— die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland