Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 74 u. 75 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 74 u. 75 SGB III
Das Kommunale Jobcenter Hamm vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens die Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung (begleitende Phase)“ (nachfolgend Maßnahme genannt) nach den Maßgaben der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Um die Nachhaltigkeit der Integration eines jungen Menschen in ein Ausbildungsverhältnis zu sichern, bedarf es in bestimmten Fällen einer fachlichen und/oder sozialpädagogischen Unterstützung. Für diese Fälle soll die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung bereitgestellt werden.
Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung soll jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
59065 Hamm
Der Durchführungsort der Maßnahme ist Hamm.
Für die Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer eigene Maßnahmeräumlichkeiten in Hamm bereitzustellen.
Die Maßnahme umfasst 50 Maßnahmeplätze.
Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung soll jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
Zur Zielgruppe gehören (i.S. des § 52 SGB III) — unabhängig von der erreichten Schulbildung — lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die:
a. eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen, oder
b. nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht aufnehmen oder
c. nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.
Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Die Förderungsberechtigung endet im Fall der Nummer 2 Buchstabe bB.02.b. spätestens 6 Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder spätestens 1 Jahr nach Ende der Berufsausbildung.
Die zu fördernden jungen Menschen müssen sich mindestens zum Zeitpunkt der Förderbedarfsfeststellung im SGB-II-Leistungsbezug befinden.
Hauptziel der Maßnahme ist die (Wieder-)Herstellung, die Verbesserung oder der Erhalt der Ausbildungsfähigkeit.
Angestrebt wird teilnehmerbezogen im Einzelnen:
— die Beseitigung oder Reduzierung von Sprach- und Bildungsdefiziten,
— der Erwerb fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
— der Erwerb von Schlüsselqualifikationen,
— die Beseitigung oder Reduzierung persönlicher Problemlagen.
(1) Individuelle Maßnahmelaufzeit:
Eine Verlängerung der Maßnahmelaufzeit ist ausschließlich teilnehmer- und einzelplatzbezogen für Fälle vorgesehen, in denen eine Verlängerung aus individuellen Gründen (z. B. Absolvierung einer Ausbildung mit einer regulären Dauer von mehr als 36 Monaten, Notwendigkeit der Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung, Verlängerung einer Ausbildung aufgrund einer Erkrankung, etc.) erforderlich ist.
Auch im Falle einer Maßnahmelaufzeitverlängerung endet der Vertrag mit Ablauf des jeweiligen teilnehmer- und einzelplatzbezogenen Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
(2) Durchführung weiterer Maßnahmen:
Siehe Teil II.2.7) dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bildungundlernen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD6MU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html