Stadt Rodgau — Trägerschaft von 2 Kindestagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 5630/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rodgau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rodgau — Trägerschaft von 2 Kindestagesstätten
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Trägerschaft für eine oder beide der folgenden Einrichtungen in Rodgau:
— Kita 16: Luise-Hensel-Weg 2-4 (Los 1),
— Kita 17: Hauptstraße 177 (Los 2).
Er handelt sich jeweils um 4-gruppige Kindertagesstätten mit 2 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren und 2 Gruppen für Kinder über 3 Jahren.
Die Leistung wurde in 2 Losen vergeben. Angebote konnten für ein oder beide Lose abgegeben werden. Bieter hatten die Möglichkeit, die Anzahl der Lose, auf die sie den Zuschlag erhalten können, zu beschränken und eine Rangfolge der Lose festzulegen.
Beide Kita-Gebäude werden derzeit durch die Stadt Rodgau errichtet. Der genaue Leistungsbeginn wurde im Rahmen des Verhandlungsverfahrens noch weiter präzisiert: Leistungsbeginn für Los 1 ist der 1.12.2021 und Leitungsbeginn für Los 2 der 1.3.2022.
Es handelt sich um einen Auftrag über besondere und soziale Dienstleistungen gem. § 130 GWB und §§ 64-66 VgV.
Kita 16: Luise-Hensel-Weg 2-4
Kita 16
Luise-Hensel-Weg 2-4
63110 Rodgau
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Trägerschaft für die Kita 16 (Luise-Hensel-Weg 2-4) in Rodgau ab 1.12.2021.
Die Leistungen des Trägers sind insbesondere:
— Betreuung an 5 Wochentagen von 7.00 bis 17.00 Uhr; dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle vorzuhalten, aus denen die Eltern wählen können,
— Ferienbetreuung (24 Schließtage/Jahr),
— Verpflegung der Kinder (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Getränke),
— Umsetzung eines pädagogischen Konzepts,
— Bilden einer Steuerungsgruppe mit der Stadt Rodgau und Abfassung von Erfahrungsberichten,
— Durchführung des Anmeldeverfahrens,
— Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern und Einzug der Elternbeiträge,
— Beantragen und abrechnen der Landesfördermittel,
— Einholen der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII.
Kita 17: Hauptstraße 177
Kita 17
Hauptstraße 177
63110 Rodgau
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Trägerschaft für die Kita 17 (Hauptstraße 177) in Rodgau ab 1.3.2022.
Die Leistungen des Trägers sind insbesondere:
— Betreuung an 5 Wochentagen von 7.00 bis 17.00 Uhr; dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle vorzuhalten, aus denen die Eltern wählen können,
— Ferienbetreuung (24 Schließtage/Jahr),
— Verpflegung der Kinder (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Getränke),
— Umsetzung eines pädagogischen Konzepts,
— Bilden einer Steuerungsgruppe mit der Stadt Rodgau und Abfassung von Erfahrungsberichten,
— Durchführung des Anmeldeverfahrens,
— Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern und Einzug der Elternbeiträge,
— Beantragen und abrechnen der Landesfördermittel,
— Einholen der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita 16: Luise-Hensel-Weg 2-4
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita 17: Hauptstraße 177
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRMHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.