Kesselrevision Linie 1 bis 3 im Müllheizkraftwerk Offenbach (MHKW) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 060-152921
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evo-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kesselrevision Linie 1 bis 3 im Müllheizkraftwerk Offenbach (MHKW)
Der Auftraggeber ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Der Auftraggeber betreibt in Offenbach ein Müllheizkraftwerk (MHKW) zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung vergeben wir die Durchführung der Kesselrevisionen im Müllheizkraftwerk Offenbach von 3 Verbrennungslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von je 28 MW ohne die Feuerfestarbeiten, für einen Zeitraum von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre.
Energieversorgung Offenbach AG Dietzenbacher
Straße 189
63069 Offenbach am Main
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die verantwortliche Durchführung der Kesselrevisionen im Müllheizkraftwerk Offenbach mit 3 Verbrennungslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von je 28 MW ohne die Feuerfestarbeiten. Am Druckteil der Kessel sind einfache Kesselrohre bis zu einer Qualität 16 Mo3 verbaut, so dass keine Glühbehandlungen notwendig sind. Der Überhitzer 3 sowie die Flossenrohrwände des Feuerraums sind mit Cladding aus Alloy 625 beschichtet. Alle Arbeiten am Kesseldruckteil müssen gemäß den Anforderungen der EN 12952 für Wasserrohrkessel durchgeführt und dokumentiert werden. Nach Regelwerken oder vom TÜV geforderte zerstörungsfreie Prüfungen (z.B. Durchstrahlungsaufnahmen oder Rissprüfungen) sind vom Auftragnehmer zu beauftragen oder durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.
Max. 8 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen;
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
6. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen;
8. Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ0RM00
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland