Rahmenvereinbarung in 3 Losen über die Lieferung von IT-Hardware und Medientechnik für die Schulen der SIS Swiss International School Deutschland gGmbH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swissinternationalschool.de/de-DE
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung in 3 Losen über die Lieferung von IT-Hardware und Medientechnik für die Schulen der SIS Swiss International School Deutschland gGmbH
Ziel der Ausschreibung ist es, sieben Schulen der SIS Deutschland gGmbH an den Standorten: Berlin, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Stuttgart und Frankfurt mit All-in-one-PCs, Notebooks, Tablets, Dokumentenkameras, Beamern, Display Star Boards und Smartboards auszustatten. Dem Ausschreibungsverfahren liegen dabei 3 Rahmenvereinbarungen mit je einer Grundlaufzeit von 24 Monate zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können. Die Rahmenvereinbarungen werden in insgesamt 3 Fachlosen vergeben.
Lieferung von All-in-One-PCs, Notebooks und Tablets
Lieferung an die Standorte der SiS in: Berlin, Oberusel, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Fellbach
Die SIS Swiss International School führt 17 zweisprachige Ganztagesschulen in der Schweiz, in Deutschland und Brasilien. Mehr als 3 800 Schülerinnen und Schüler aus einheimischen wie auch aus international mobilen Familien lernen vom Kindergarten bis zur Hochschulreife in Deutsch und Englisch. In Deutschland ist das Unternehmen an sieben Standorten vertreten. Die internationale Ausrichtung und lokale Verankerung der Schule ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, selbstbewusst die Herausforderungen der globalisierten Welt anzunehmen.
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40 000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden EUR zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] EUR auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen sollen auch die einzelnen Schulen der SIS in Deutschland nach und nach mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Ferner dient diese Beschaffungsmaßnahme nicht nur der Modernisierung der vorhandenen Lehrmittel und der Nutzung aktueller Technologien, sondern auch der Ausrichtung auf eine zukunftssichere Lernumgebung für kommende Generationen.
Ziel der Ausschreibung ist es, sieben Schulen der SIS Deutschland gGmbH an den Standorten: Berlin, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Stuttgart und Frankfurt mit All-in-one-PCs, Notebooks, Tablets, Dokumentenkameras, Beamern, Display Star Boards und Smartboards auszustatten. Dem Ausschreibungsverfahren liegen dabei drei Rahmenvereinbarungen mit je einer Grundlaufzeit von 24 Monate zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können. Die Rahmenvereinbarungen werden in insgesamt drei Fachlosen vergeben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen können, getrennt nach Los, zusammenfassend wie folgt beschrieben werden:
Leistungen Los 1:
Lieferung von All-in-one-PCs, Notebooks und Tablets an die Standorte der SIS in Deutschland. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen All-in-one-PCs, Notebooks und Tablets müssen noch vor der Auslieferung vom Auftragnehmer für den anschließenden Betrieb in den Schulen vorbereitet werden (Staging). Der Auftraggeber kann die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen vor diesem Hintergrund wie folgt definieren:
— Entpacken der Geräte,
— Labeln der Geräte nach Vorgabe des Auftraggebers,
— Erfassung der Geräte-Assetdaten,
— BIOS-Einstellungen nach Vorgabe des Auftraggebers,
— Verpacken der Geräte in die Originalverpackungen oder Sammelverpackungen.
Die konkreten Angaben zum Staging der Hardware kann der Anlage 12 entnommen werden.
Der Ausschreibung liegt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden kann.
Der Ausschreibung liegt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden kann.
Lieferung von Smartboards, Dokumentenkameras und Beamern
Lieferung und Montage an den Standorten der SiS in: Berlin, Oberusel, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Fellbach
Die SIS Swiss International School führt 17 zweisprachige Ganztagesschulen in der Schweiz, in Deutschland und Brasilien. Mehr als 3.800 Schülerinnen und Schüler aus einheimischen wie auch aus international mobilen Familien lernen vom Kindergarten bis zur Hochschulreife in Deutsch und Englisch. In Deutschland ist das Unternehmen an sieben Standorten vertreten. Die internationale Ausrichtung und lokale Verankerung der Schule ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, selbstbewusst die Herausforderungen der globalisierten Welt anzunehmen.
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40 000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden EUR zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] EUR auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen sollen auch die einzelnen Schulen der SIS in Deutschland nach und nach mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Ferner dient diese Beschaffungsmaßnahme nicht nur der Modernisierung der vorhandenen Lehrmittel und der Nutzung aktueller Technologien, sondern auch der Ausrichtung auf eine zukunftssichere Lernumgebung für kommende Generationen.
Ziel der Ausschreibung ist es, sieben Schulen der SIS Deutschland gGmbH an den Standorten: Berlin, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Stuttgart und Frank-furt mit All-in-one-PCs, Notebooks, Tablets, Dokumentenkameras, Beamern, Display Star Boards und Smartboards auszustatten. Dem Ausschreibungsverfahren liegen dabei drei Rahmenvereinbarungen mit je einer Grundlaufzeit von 24 Monate zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können. Die Rahmenvereinbarungen werden in insgesamt drei Fachlosen vergeben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen können, getrennt nach Los, zusammenfassend wie folgt beschrieben werden:
— Lieferung von Smartboards, Dokumentenkameras und Beamern,
— Lieferung, Integration und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Smartboards,
— Erbringung von Schulungs- und Einweisungsleistungen,
— Ggf. Demontage bestehender Smartboards.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Smartboards und Display Star Boards müssen vom Auftragnehmer angeliefert und in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten montiert, angeschlossen und anschließend in Betrieb genommen wer-den. Die durchschnittliche Verkabelungslänge für die Installation der Smartboards kann von Seiten des Auftraggebers mit 5 Meter angegeben werden.
In einigen Räumen sind bereits Smartboards integriert, die jedoch Aufgrund ihres Alters vom Auftragnehmer gegen die neuen Smartboards ausgetauscht und fachmännisch entsorgt werden müssen. Welche Räumlichkeiten konkret von den Integrationsleistungen betroffen sind, wird dem Auftragnehmer nach Bezuschlagung durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
Von Seiten des Auftraggebers kann garantiert werden, dass in sämtlichen Räumlichkeiten die Voraussetzungen zur Integration der Smartboards und Display Star Boards gegeben sind, weiterführen Bauleistungen sind vor diesem Hintergrund nicht notwendig.
Die vom Auftragnehmer genutzten Montageorte sowie die ggf. zugewiesenen Lagerräume müssen während der Erneuerung der Smartboards und Display Star Boards regelmäßig gereinigt werden. Der Auftragnehmer muss den entstandenen Abfall sachgemäß entsorgen. Der Bieter muss den Preis für die Reinigung je Montageort bereits in den Preisen der Smartboards und Display Star Boards berücksichtigen.
Im Anschluss an die Montage und Inbetriebnahme der Smartboards und Display Star Boards wird von Seiten des Auftraggebers eine Abnahme in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer durchgeführt werden.
Der Ausschreibung liegt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden kann.
Der Ausschreibung liegt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden kann.
Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Display Star Boards
Lieferung und Montage an den Standorten der SiS in: Berlin, Oberusel, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Fellbach
Die SIS Swiss International School führt 17 zweisprachige Ganztagesschulen in der Schweiz, in Deutschland und Brasilien. Mehr als 3 800 Schülerinnen und Schüler aus einheimischen wie auch aus international mobilen Familien lernen vom Kindergarten bis zur Hochschulreife in Deutsch und Englisch. In Deutschland ist das Unternehmen an sieben Standorten vertreten. Die internationale Ausrichtung und lokale Verankerung der Schule ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, selbstbewusst die Herausforderungen der globalisierten Welt anzunehmen.
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40 000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden EUR zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] EUR auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen sollen auch die einzelnen Schulen der SIS in Deutschland nach und nach mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Ferner dient diese Beschaffungsmaßnahme nicht nur der Modernisierung der vorhandenen Lehrmittel und der Nutzung aktueller Technologien, sondern auch der Ausrichtung auf eine zukunftssichere Lernumgebung für kommende Generationen
Ziel der Ausschreibung ist es, sieben Schulen der SIS Deutschland gGmbH an den Standorten: Berlin, Friedrichshafen, Ingolstadt, Kassel, Regensburg, Stuttgart und Frankfurt mit All-in-one-PCs, Notebooks, Tablets, Dokumentenkameras, Beamern, Display Star Boards und Smartboards auszustatten. Dem Ausschreibungsverfahren liegen dabei 3 Rahmenvereinbarungen mit je einer Grundlaufzeit von 24 Monate zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können. Die Rahmenvereinbarungen werden in insgesamt 3 Fachlosen vergeben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen können, getrennt nach Los, zusammenfassend wie folgt beschrieben werden:
— Lieferung von Display Star Boards,
— Lieferung, Integration und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Display Star Boards,
— Erbringung von Schulungs- und Einweisungsleistungen.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Smartboards und Display Star Boards müssen vom Auftragnehmer angeliefert und in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten montiert, angeschlossen und anschließend in Betrieb genommen wer-den. Die durchschnittliche Verkabelungslänge für die Installation der Smartboards kann von Seiten des Auftraggebers mit 5 Meter angegeben werden.
In einigen Räumen sind bereits Smartboards integriert, die jedoch Aufgrund ihres Alters vom Auftragnehmer gegen die neuen Smartboards ausgetauscht und fachmännisch entsorgt werden müssen. Welche Räumlichkeiten konkret von den Integrationsleistungen betroffen sind, wird dem Auftragnehmer nach Bezuschlagung durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
Von Seiten des Auftraggebers kann garantiert werden, dass in sämtlichen Räumlichkeiten die Voraussetzungen zur Integration der Smartboards und Display Star Boards gegeben sind, weiterführen Bauleistungen sind vor diesem Hintergrund nicht notwendig.
Die vom Auftragnehmer genutzten Montageorte sowie die ggf. zugewiesenen Lagerräume müssen während der Erneuerung der Smartboards und Display Star Boards regel-mäßig gereinigt werden. Der Auftragnehmer muss den entstandenen Abfall sachgemäß entsorgen. Der Bieter muss den Preis für die Reinigung je Montageort bereits in den Preisen der Smartboards und Display Star Boards berücksichtigen.
Im Anschluss an die Montage und Inbetriebnahme der Smartboards und Display Star Boards wird von Seiten des Auftraggebers eine Abnahme in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer durchgeführt werden.
Der Ausschreibung liegt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden kann.
Der Ausschreibung liegt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zugrunde, die bei Bedarf 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 06 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— für Sach- und Tätigkeitsschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ers-ten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine Eigenkapitalquote von 10 %.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „befriedigende“ Bonität.
A3.1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ers-ten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine Eigenkapitalquote von 10 %
A3.3) Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „befriedigende“ Bonität.
Nur für Los 1:
A4.1) Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der ausgeschriebenen IT-Hardware, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.2) Nachweis eines ersten Referenzprojekts über die Lieferung und Vorbereitung von Hardware in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11a – Referenztemplate Los 1“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des ersten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, der Lieferung von IT Hardware sowie der Erbringung von Service- und Supportleistungen hinsichtlich Staging bzw. der Betankung der gelieferten IT-Hardware bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3) Nachweis eines zweiten Referenzprojekts über die Lieferung und Vorbereitung von Hardware in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11a – Referenztemplate Los 1“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des zweiten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, der Lieferung von IT Hardware sowie der Erbringung von Service- und Supportleistungen hinsichtlich Staging bzw. der Betankung der gelieferten IT-Hardware bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
Nur für Los 2:
A4.4) Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der ausgeschriebenen Medientechnik, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.5 Nachweis eines Referenzprojekts über die „Lieferung und Inbetriebnahme von Smartboards“ in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11b – Referenztemplate Los 2“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, der Lieferung von Lieferung von Smartboards, Beamern und Dokumentenkameras sowie der Montage und Inbetriebnahme der gelieferten Smartboards bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.6) Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bieter über geeignetes Personal verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Nur für Los 3:
A4.7) Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der ausgeschriebenen Display Star Boards, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.8) – Nachweis eines Referenzprojektes über die „Lieferung und Inbetriebnahme von und Display Star Boards“ in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11c – Referenztemplate Los 3“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, Lieferung von Display Star Boards (oder vergleichbar) sowie der Montage und Inbetriebnahme der gelieferten Display Star Boards (oder vergleichbar) bewertet.
A4.9) Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bieter über geeignetes Personal verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Nur für Los 1:
A4.1) Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der ausgeschriebenen IT-Hardware, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.2) Nachweis eines ersten Referenzprojekts über die Lieferung und Vorbereitung von Hardware in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11a – Referenztemplate Los 1“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des ersten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, der Lieferung von IT Hardware sowie der Erbringung von Service- und Supportleistungen hinsichtlich Staging bzw. der Betankung der gelieferten IT-Hardware bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3) Nachweis eines zweiten Referenzprojekts über die Lieferung und Vorbereitung von Hardware in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11a – Referenztemplate Los 1“ geforderten Angaben
Die Bewertung des zweiten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, der Lieferung von IT Hardware sowie der Erbringung von Service- und Supportleistungen hinsichtlich Staging bzw. der Betankung der gelieferten IT-Hardware bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
Nur für Los 2:
A4.4) Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der ausgeschriebenen Medientechnik, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.5) Nachweis eines Referenzprojekts über die „Lieferung und Inbetriebnahme von Smartboards“ in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11b – Referenztemplate Los 2“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, der Lieferung von Lieferung von Smartboards, Beamern und Dokumentenkameras sowie der Montage und Inbetriebnahme der gelieferten Smartboards bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.6) Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bieter über geeignetes Personal verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Nur für Los 3:
A4.7) Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der ausgeschriebenen Display Star Boards, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.8) Nachweis eines Referenzprojektes über die „Lieferung und Inbetriebnahme von und Display Star Boards“ in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11c – Referenztemplate Los 3“ geforderten Angaben.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Vertragslaufzeit, Lieferung von Display Star Boards (oder vergleichbar) sowie der Montage und Inbetriebnahme der gelieferten Display Star Boards (oder vergleichbar) bewertet.
A4) Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bieter über geeignetes Personal verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 06 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt beigefügt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgart
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen