Versorgung mit Mittagessen in den Kitas der Gemeinde Ahrensfelde (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-K001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 12060005
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahrensfelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung mit Mittagessen in den Kitas der Gemeinde Ahrensfelde (Kopie)
Belieferung der 4 gemeindlichen Kitas mit Mittagessen und portioniertem Obst und/oder Gemüse (Ahrensfelde, Eiche, Blumberg und Lindenberg) sowie die Belieferung mit Obst und/oder Gemüse der Horte in Blumberg und Lindenberg.
Belieferung der Kita Ahrensfelde mit Mittagessen sowie Obst/Gemüse (Kopie)
Kindertagesstätte „Koboldland“
Kutschersteig 1a
16356 Ahrensfelde
Werktägliche Belieferung der gemeindlichen Kita „Koboldland“ in Ahrensfelde mit Mittagessen sowie portioniertem Obst oder Gemüse sowie gegebenenfalls die Essenausgabe.
Der Zweijahresvertrag kann insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Belieferung der Kita und des Hortes Blumberg mit Mittagessen sowie Obst/Gemüse (Kopie)
Kindertagesstätte „Spielhaus“
Schloßstraße 7
16356 Ahrensfelde OT Blumberg
Werktägliche Belieferung der gemeindlichen Kita „Spielhaus“ in Blumberg mit Mittagessen sowie portioniertem Obst oder Gemüse sowie gegebenenfalls Verteilung der Verpflegung. Zu diesem Los gehört der Hort in Blumberg, da der Hort über diese Kita beliefert wird. Da für Hort- und Kitaversorgung unterschiedliche gesetzliche Grundlagen bestehen, und so die Abrechnung unterschiedlich erfolgen muss, sind die Beträge dennoch getrennt auszuweisen.
Der Zweijahresvertrag kann insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Belieferung der Kita Lindenberg mit Mittagessen sowie Obst/Gemüse
Kindertagesstätte „Lindenzwerge“
Ahrensfelder Str. 1
16356 Ahrensfelde OT Lindenberg
Werktägliche Belieferung der gemeindlichen Kita „Lindenzwerge“ in Lindenberg mit Mittagessen sowie portioniertem Obst oder Gemüse sowie gegebenenfalls die Essenausgabe.
Der Zweijahresvertrag kann insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Belieferung der Kita Eiche mit Mittagessen sowie Obst/Gemüse
Kindertagesstätte „Regenbogen“
Ahrensfelder Chaussee 34
16356 Ahrensfelde OT Eiche
Werktägliche Belieferung der gemeindlichen Kita „Regenbogen“ in Eiche mit Mittagessen sowie portioniertem Obst oder Gemüse sowie gegebenenfalls die Essenausgabe.
Der Zweijahresvertrag kann insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmer ist deren Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe Unterauftragnehmer) dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis über die gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
3. Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.3 EU Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG).
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten (Formblatt 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung).
5. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
6. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten / Unterauftragnehmern / verbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Unterauftragnehmern/verbundene Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1-3 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
— Erklärung, das keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
— Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist grundlegende Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
1. Eigenerklärung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen der Essensversorgung in Kindertagesstätten und Schulen.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
1. Darstellung des Firmenprofils.
2. Referenzen für vergleichbare Leistungen (vergleichbar sind Leistungen der Essensversorgung in Kindertagesstätten und Schulen. in den letzten 3 Jahren (mit Angabe des Auftragswertes in Euro netto, des Ausführungszeitraumes und des Auftraggebers mit Ansprechpartner).
3. Die Mahlzeiten müssen den DGE Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder entsprechen.
Das Unternehmen muss entweder vom DGE zertifiziert sein, eine solche Zertifizierung beantragt haben oder eine vergleichbare Zertifizierung vorlegen können.
Für diejenigen Mitarbeiter, die ggf. in die Kita entsandt werden, müssen vor deren Einsatz lebensmittelhygienische Nachweise (Gesundheitspass) sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1, Rathaussaal Raum 203
16356 Ahrensfelde
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Keine Teilnahme durch den Bieter an der Angebotsöffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Halbjahr 2025
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die vergabeunterlagen werden allen Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht. (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/). Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
2. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz so rechtzeitig zustellen, dass der Vergabestelle eine Beantwortung spätestens bis zum 16.8.2021 möglich ist.
3. Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
4. Die Ausschreibung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens. Bei der Erarbeitung u. Übersendung des Angebotes ist Folgendes zu beachten:
Die Bieter sind gem. § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit im Verfahren festgestellt wird, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft o. widersprüchlich sind, ist der AG unverzüglich zu informieren u. für Aufklärung zu sorgen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen geprüft wurden, Fragen zu den Unterlagen vollständig beantwortet sind u. die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLREXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Lt. § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland