Hessentag Pfungstadt 2023, Leistungen der Projektsteuerung, Konzeption, Produktionsplanung und Umsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: V21PF01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hessentag Pfungstadt 2023, Leistungen der Projektsteuerung, Konzeption, Produktionsplanung und Umsetzung
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Projektsteuerung (Teil A) Konzeptentwicklung (Teil B), Produktionsplanung (Teil C) und Umsetzung (Teil D) der Veranstaltung Hessentag Pfungstadt 2023. Der Hessentag Pfungstadt 2023 findet statt vom 2.6. – 11.6.2023 und beinhaltet vom Land Hessen vorgegebenen Pflichtbestandteile (Kernbestandteile) und von der Stadt Pfungstadt zusätzlich zur Umsetzung vorgesehene optionale Bestandteile.
Stadtgebiet
64319 Pfungstadt
Der Hessentag wird jährlich von einer hessischen Stadt als Ausrichterin unter Förderung der Staatskanzlei des Landes Hessen veranstaltet. Im Jahr 2023 vom 02.06. – 13.6.2023 ist die Stadt Pfungstadt Ausrichtungsort und Veranstalterin des Hessentags.
Die Projektleitung liegt bei den Hessentagsbeauftragten des Magistrats der Stadt Pfungstadt, die Projektüberwachung liegt beim Hessentagsbeirat des Magistrats der Stadt Pfungstadt.
Der Magistrat der Stadt Pfungstadt schreibt die Einrichtung einer professionellen Veranstaltungsorganisationsstruktur (Aufbau- und Ablauforganisation) für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung Hessentag 2023 aus.
Es gibt eine vorbefasste Firma, die bereits über einen Informationsvorsprung verfügt und sich möglicherweise an dem Verfahren beteiligen wird. Allen Bewerbern werden deshalb aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung die notwendigen Informationen mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt (Bewerbung Stadt Pfungstadt, Handreichungen Hessentag, Teil 1 und 2).
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den Jahren 2017 bis 2019
Mindestens 3 wertbare Referenzprojekte
Ein Referenzprojekt ist wertbar, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:
— Bearbeitungszeitraum zwischen Anfang 2017 und Ende 2019,
— alle Leistungsteile A bis D sind enthalten,
— die dargestellte Veranstaltung hat eine Mindestdauer von 2 Tagen,
— Die dargestellte Veranstaltung wurde für täglich mindestens 80 000 Zuschauer/Gäste ausgelegt.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet (maximal je 20 Punkte)
Ein Referenzprojekt wird nach den folgenden Merkmalen bewertet:
— Veranstaltungsdauer (maximal 10 von 50 Wertungspunkten),
— Größenordnung (Mittlere tägliche Besucherzahl) (maximal 10 von 50 Wertungspunkten),
— Kurzkonzeption erbrachter Leistungen (maximal 30 von 50 Wertungspunkten).
Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jede Bewerbung:
Je Referenzprojekt sind maximal 50 Wertungspunkte erreichbar. Der Erfüllungsgrad für jedes Referenzprojekt ergibt sich aus den erreichten Wertungspunkten (W) geteilt durch die maximale Wertungspunktzahl (Wmax) gemäß folgender Formel:
— ErfüllG (%) = W/Wmax*100.
Die maximal erreichbare Punktzahl je Kriterium wird mit dem zugehörigen Erfüllungsgrad multipliziert und ergibt die erreichte Punktzahl des Kriteriums.
Die erreichten Punktzahlen der Kriterien werden addiert zur Gesamtpunktzahl.
Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge der Bewerbung, den höchsten Rang nimmt die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl ein, die weiteren Ränge werden von den Bewerbungen in absteigender Höhe der Gesamtpunktzahl belegt.
Sollten mehrere Bewerbungen gleichrangig sein und innerhalb dieses Ranges die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, entscheidet innerhalb dieses Ranges das Los über die Teilnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug für juristische Personen:
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung; Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Umsatz des Unternehmens in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017 bis 2019, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Ausführungsfrist Kita-Neubau bis Ende Juli 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt:
Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des „Referenzbogens“ zu erteilen,
— es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen,
— zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]