1EU/21 Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 1EU/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
1EU/21 Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Trier
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege). Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und VSG 1.2 der SVLFG ergibt sich ausgehend von 2 160 Beschäftigten eine Gesamteinsatzzeit von 911 Stunden/Jahr. Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil
Der Betreuung. Dementsprechend werden die Einsatzstunden aufgeteilt. Für die Grundbetreuung fallen z. Zt. 472 Stunden/Jahr und für die betriebsspezifische Betreuung z. Zt. 359 Stunden/Jahr an. Hinzu kommen Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD, die mit 80 Stunden/Jahr angesetzt werden. Erstmals ab dem 1.8.2022 und danach alle 12 Monate kann eine Neuberechnung der Einsatzstunden auf der Basis der Anzahl der Beschäftigten des AG sowie auf der Basis der aktuellen Gefährdungsbeurteilungen erfolgen. Der AG beauftragt den AN im Wege von Einzelaufträgen zur Erbringung von Einsatzzeiten, maximal in Höhe der o. g. Stunden. Der AG übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Einzelaufträge im Rahmen der o. g. Stundenkontingente eintreten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die o. g. Mengengerüste hinsichtlich der betriebsspezifischen Betreuung und der Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD auf der Basis geschätzter bzw.
Prognostizierter Zahlen die zu erwartenden Stunden widerspiegeln. Aufgrund der Personalentwicklung kann das zukünftige Auftragsvolumen davon abweichen. Ein Anspruch auf Beantragung in einer bestimmten Höhe besteht nicht, insbesondere besteht kein Anspruch in Höhe der o. g. Stunden.
Die Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG i.V.m. der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben verwendet werden. Im Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Die Stadtverwaltung Trier legt hohen Wert auf eine betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz im Unternehmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung und Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und dem Schutz des Einzelnen vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement ist in der Stadtverwaltung Trier etabliert. Der AN soll bestehende verwaltungsinterne Strukturen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement unterstützen. Idealerweise ergänzt und erweitert die arbeitsmedizinische Expertise des AN das vorhandene Knowhow.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1EU/21 Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Trier
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]