Druck_IB_455_2021 Referenznummer der Bekanntmachung: Druck_IB_455_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ib.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Druck_IB_455_2021
Jährlich leisten bis zu 100 000 meist junge Menschen einen Freiwilligendienst und damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Dieses freiwillige Engagement sollte weiterhin gestärkt und ausgebaut werden.
Ausgeschrieben werden dazugehörige Druckerzeugnisse im Rahmen eines Rahmenvertrags bis 31.12.2022.
Frankfurt am Main
Jährlich leisten bis zu 100 000 meist junge Menschen einen Freiwilligendienst und damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Dieses freiwillige Engagement sollte weiterhin gestärkt und ausgebaut werden.
2019 wurden in Zukunftswerkstätten und Jugendhearings Kinder und Jugendliche rund um das Thema Freiwilligendienste befragt. Das Ergebnis: 71 % der weiblichen und 44 % der männlichen Befragten würden einen Freiwilligendienst machen. Ungeachtet dieser enorm hohen Bereitschaft meldeten die Befragten zurück, dass sie zu wenig über die verschiedenen Freiwilligendienstprogramme wissen und den positiven Wert nicht erfassen können, den Freiwilligendienste im Leben eines Einzelnen leisten können. Die Befragten sagten daher, dass es vorrangig andere Alternativen als einen Freiwilligendienst gibt, um Lebensabschnitte zu gestalten. Gleichzeitig machten sich die jugendlichen Befragten da-für stark, dass mehr und gebündelte Informationen zu den Freiwilligendiensten bereitgestellt werden sollten. Zudem forderten sie, dass es niedrigschwellige Möglichkeiten geben sollte, um sich für einen Freiwilligendienst zu bewerben. Auch ein vergleichbares Bildungsangebot für alle Freiwilligen 27+ im BFD wurde gewünscht und sollte daher gewährleistet sein.
Vor dem dargestellten Hintergrund bedarf es Aktivitäten, um den Ansprüchen der potenziellen Zielgruppe gerecht zu werden und somit Menschen die Option auf einen Freiwilligendienstplatz zu ermöglichen. Das Projekt verfolgt folgende Ziele:
— Freiwilligendienste werden bei der potenziellen Zielgruppe bekannter gemacht,
— Es wird gezeigt, dass Freiwilligendienste für alle Altersstufen eine attraktive Möglichkeit zur Gestaltung von Lebensabschnitten sind, da durch sie Kompetenzerwerb, Orientierung und persönliche „Mehrwerte“ ermöglicht werden,
— Informationen über unterschiedliche Freiwilligendienste werden gebündelt sowie verständlich, ansprechend und inklusiv zugleich aufbereitet,
— Zugänge zu einem potenziellen Einsatzstellenplatz werden vereinfacht,
— Die Leistung von Freiwilligen wird im Rahmen des 10-jährigen Jubiläums des Bundesfreiwilligendienstes gewürdigt.
Die Ziele der Maßnahme sollen durch die folgenden, miteinander verbundenen Bausteine erreicht werden:
— Eine Landingpage mit interaktiver Karte, über die Interessent*innen unter Hinterlegung von Kontaktdaten direkt in Kontakt mit den Einsatzstellen, Trägern oder Zentralstellen kommen können,
— Eine Hotline oder Chatbot, über die sich Interessent*innen weitere Informationen zu den Freiwilligendiensten und dem Platzangebot einholen können,
— Eine breit angelegte Social Media Kampagne, die Informationen auf den Kommunikationskanälen bietet, die die jüngere Zielgruppe nutzt,
— Eine analoge Medienkampagne, die begleitend auf die Social Media Kampagne und die Landingpage aufmerksam macht, um Menschen zu erreichen, die weniger aktiv in sozialen Netzwerken sind.
Bei der Produktionsbegleitung der Kampagne handelt es sich um eine BFD-Einzelmaßnahme mit einer Laufzeit vom 1.10.2020 bis 31.12.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § § 123 Abs. 1-3 GWB,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 4 GWB,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB,
— im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG.
Mit dem Angebot sind die Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
— Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Der Bieter hat die im Formblatt genannten Angaben zu vergleichbaren bereits erbrachten Leistungen zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR5WN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.