Übernahme, Sammlung und Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorie AI bis AIV und Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: 21213 ED AH SM 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Sammlung und Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorie AI bis AIV und Sperrmüll
Containergestellung, Transport und Verwertung von unbehandelten und behandelten Altholzabfällen sowie von sonstigen Sperrmüllabfällen und die Abholung von Sperrmüll auf Abruf und Verwertung von Sperrmüll im Landkreis Erding
— Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorie AI bis AIV,
— Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll,
— Los 3: Sammlung und Verwertung von Sperrmüll im Holsystem im Gebiet Ost,
— Los 4: Sammlung und Verwertung von Sperrmüll im Holsystem im Gebiet West.
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Vermarktung/Verwertung von Altholz im Landkreisgebiet zum 1.1.2022 neu zu vergeben. Das Altholz wird im Landkreis Erding über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport und die Verwertung der Altholzmengen des Landkreises Erding sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Altholz an derzeit 17 Recyclinghöfen des Vertragsgebiets; — Übernahme des Altholzes von den Recyclinghöfen inkl. Transport und Verwertung des Altholzes. In 2020: 10 Stück ca. 20 m³ Abrollcontainer nach DIN 30722 bzw. 13 Stück ca. 30 m³ und 6 Stück 36-40 m³ Abrollcontainer nach DIN 30722. Für das Jahr 2022 werden folgende Mengen an Altholz prognostiziert: Kategorie AI 197 Mg, Kategorie AII und AIII 1.768 Mg und Kategorie AIV 250 Mg. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den veranschlagten Wert von 2022) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Für die Verwertung des Altholzes der Kategorien AI bis AIII wird eine stoffliche Verwertung von mindestens 50 % vorgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Dies ist maximal 3-mal möglich.
Übernahme, Transport und Vermarktung von Sperrmüll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Vermarktung/Verwertung von Sperrmüll im Landkreisgebiet zum 1.1.2022 neu zu vergeben. Der Sperrmüll wird im Landkreis Erding über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport und die Verwertung der Sperrmüllmengen des Landkreises Erding sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Sperrmüll an derzeit 8 Recyclinghöfen des Vertragsgebiets; — Übernahme des Sperrmülls von den Recyclinghöfen inkl. Transport und Verwertung des Sperrmülls. In 2020: 8 Stück ca. 30 m³ Abrollcontainer nach DIN 30722 und 1 Stück 36-40 m³ Abrollcontainer nach DIN 30722. Für das Jahr 2022 wird eine Menge von 775 Mg prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den veranschlagten Wert des Jahres 2022) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Für die Verwertung des Sperrmülls wird eine stoffliche Verwertung von mindestens 50 % vorgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Dies ist maximal 3-mal möglich.
Sammlung, Verwertung von Sperrmüll im Gebiet Ost
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Sperrmüll im Holsystem im Landkreisgebiet Ost zum 1.7.2022 neu zu vergeben. Der Sperrmüll wird im Auftragsgebiet des Landkreises Erding im Holsystem erfasst. Die Sammlung, der Transport und die Verwertung der Sperrmüllmengen des Landkreises Erding sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Sammlung des Sperrmülls nach Anmeldung durch die Bürger im Vertragsgebiet. Für den Zeitraum vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 wird eine Sperrmüllmengen von 212,94 Mg prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den Jahreswert 2019) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Für die Verwertung des Sperrmülls wird eine stoffliche Verwertung von mindestens 50 % vorgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Dies ist maximal 3-mal möglich.
Sammlung, Verwertung von Sperrmüll im Gebiet West
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Sperrmüll im Holsystem im Landkreisgebiet West zum 1.7.2022 neu zu vergeben. Der Sperrmüll wird im Auftragsgebiet des Landkreises Erding im Holsystem erfasst. Die Sammlung, der Transport und die Verwertung der Sperrmüllmengen des Landkreises Erding sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Sammlung des Sperrmülls nach Anmeldung durch die Bürger im Vertragsgebiet. Für den Zeitraum vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 wird eine Sperrmüllmengen von 314 Mg prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den Jahreswert 2019) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Für die Verwertung des Sperrmülls wird eine stoffliche Verwertung von mindestens 50 % vorgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Dies ist maximal 3-mal möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124),
— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eignungskriterien),
— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Eignungskriterien).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten je angebotenem Los in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorien A I bis A IV, sowie Sperrmüll im Landkreis Erding im Bringsystem und Sammlung, Transport und Verwertung / Vermarktung von Sperrmüll im Holsystem, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.).
Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe F01).
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (siehe L124),
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124),
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, welche Verwertungswege / Vermarktungswege angedacht sind (siehe F02),
— Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen).
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern– soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Deutsche eVergabe (https://vst.deutsche-evergabe.de/) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.