Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/012/Z25-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de/beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, das Fachverfahren RUDI II an die entsprechenden Schnittstellen des Bundes anzuschließen, wie z. B. für die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso).
Im Fokus des Onlinezugangsgesetzes steht, dass Verwaltungsprozesse aus Sicht des Bürgers bzw. des Kunden der öffentlichen Verwaltung digital abgewickelt werden können.
Für die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass Anträge digital abgewickelt werden können sollen.
Aus Sicht des Kunden heißt das, dass er Anträge digital stellen, notwendige Unterlagen digital bereitstellen und den Status der ihn betreffenden Vorgänge ebenso digital einsehen kann. Er erhält Nachfragen und Eingangsbestätigungen auf elektronischem Wege und kann Stellungnahmen und Antworten auf solche Nach- und Anfragen digital abgeben.
Aus Sicht der BNetzA bedeutet das, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es Ermöglichen, den notwendigen Informationsaustausch mit dem Kunden digital anzustoßen.
Zur Umsetzung dieses Ziels ist die digitale Unterstützung essentiell. Die auf digitalem Wege von den Kunden eingehenden Anträge, Dokumente und Stellungnahmen können so effizient geprüft, bewertet und in den Arbeitsprozess integriert und dokumentiert werden.
In RUDI II existieren mit dem elektronischen Antragsverfahren und dem Verfahren zur Anhörung Nationaler potentieller Betroffener erste digitale Umsetzungen für ausgewählte Teilprozesse.
Auf diesen Umsetzungen kann die Realisierung der OZG-Konformität aufbauen.
Gleichzeitig dient sie als Quelle für die Dokumente im Rahmen der Prüfungs- und Bewertungsschritte im Zuge der Durchführung der verschiedenen Verwaltungsverfahren.
Installation im RZ in Mainz
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Programmierung erfolgt beim Auftragnehmer
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, das Fachverfahren RUDI II an die entsprechenden Schnittstellen des Bundes anzuschließen, wie z. B. für die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso).
Im Fokus des Onlinezugangsgesetzes steht, dass Verwaltungsprozesse aus Sicht des Bürgers bzw. des Kunden der öffentlichen Verwaltung digital abgewickelt werden können.
Für die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass Anträge digital abgewickelt werden können sollen.
Aus Sicht des Kunden heißt das, dass er Anträge digital stellen, notwendige Unterlagen digital bereitstellen und den Status der ihn betreffenden Vorgänge ebenso digital einsehen kann. Er erhält Nachfragen und Eingangsbestätigungen auf elektronischem Wege und kann Stellungnahmen und Antworten auf solche Nach- und Anfragen digital abgeben.
Aus Sicht der BNetzA bedeutet das, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es ermöglichen, den notwendigen Informationsaustausch mit dem Kunden digital anzustoßen.
Zur Umsetzung dieses Ziels ist die digitale Unterstützung essentiell. Die auf digitalem Wege von den Kunden eingehenden Anträge, Dokumente und Stellungnahmen können so effizient geprüft, bewertet und in den Arbeitsprozess integriert und dokumentiert werden.
In RUDI II existieren mit dem elektronischen Antragsverfahren und dem Verfahren zur Anhörung Nationaler potentieller Betroffener erste digitale Umsetzungen für ausgewählte Teilprozesse.
Auf diesen Umsetzungen kann die Realisierung der OZG-Konformität aufbauen.
Gleichzeitig dient sie als Quelle für die Dokumente im Rahmen der Prüfungs- und Bewertungsschritte im Zuge der Durchführung der verschiedenen Verwaltungsverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, da bis zum Ende der Umsetzungsfrist aufgrund der Komplexität des individuellen Fachverfahrens kein anderes Unternehmen in der Lage sein wird, die Anforderungen umzusetzen, unabhängig davon, dass auch noch ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen wäre.
Die Firma WPS hat die Individualsoftware RUDI II seit dem Jahr 2017 erstellt. Die Ausschreibung erfolgte im Wettbewerb. Im Rahmen dieser Auftragserfüllung hat die Firma WPS zwingende rundfunkspezifische Kenntnisse erlangt. Dies erforderte eine langwierige und intensive Einarbeitung, die auch zu einer Projektverzögerung geführt hat, da dies für das Unternehmen im Vorfeld so nicht abschätzbar war.
Die aktuell geplanten Erweiterungen gem. Leistungsbeschreibungen setzen tiefgreifende Fachkenntnisse in den Bereichen der modernen Softwareentwicklung (Java / Angulare Framework), der internen Struktur des Bestandssystems, der Durchführung von Verwaltungsverfahren, rundfunkspezifische Koordinierungsprozesse und Rundfunktechnik voraus. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Softwareentwicklung eine große Zahl der am Markt befindlichen Unternehmen beherrschen. Die zwingend erforderlichen rundfunkspezifischen Anforderungen können jedoch nicht Teil einer branchenüblichen Ausbildung und somit nicht als allgemeines technisches Wissen bei Softwaredienstleistern angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese notwendigen Befähigungen, bedingt durch die in den vergangenen Projekten erfolgte Einarbeitung, nur beim bisherigen Auftragnehmer der Fa. WPS vorliegen. Die Vermittlung dieses Fachwissens kann gestützt auf die Erfahrungen im vorangegangenen Projekt „RUDI II“ mit mindestens einem Jahr angenommen werden.
Da hier unter anderem auch Maßnahmen aus dem OZG umzusetzen sind, die an gewisse Fristen gebunden sind, können andere Unternehmen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens sich die o. g. Spezialkenntnisse nicht mehr rechtzeitig aneigenen, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen.
Zur Vermeidung dieser Unwägbarkeiten käme als Alternativ- bzw. Ersatzlösung lediglich eine komplette Neuentwicklung von weiten Teilen des Fachverfahrens „RUDI II“ in Betracht. Auch in diesem Fall wäre nicht mehr von einer fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen.
Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb gegeben.
Da auch für das Bestandsunternehmen die Fristen eng sind, wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de