Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/012/Z25-2

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de/beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/012/Z25-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, das Fachverfahren RUDI II an die entsprechenden Schnittstellen des Bundes anzuschließen, wie z. B. für die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso).

Im Fokus des Onlinezugangsgesetzes steht, dass Verwaltungsprozesse aus Sicht des Bürgers bzw. des Kunden der öffentlichen Verwaltung digital abgewickelt werden können.

Für die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass Anträge digital abgewickelt werden können sollen.

Aus Sicht des Kunden heißt das, dass er Anträge digital stellen, notwendige Unterlagen digital bereitstellen und den Status der ihn betreffenden Vorgänge ebenso digital einsehen kann. Er erhält Nachfragen und Eingangsbestätigungen auf elektronischem Wege und kann Stellungnahmen und Antworten auf solche Nach- und Anfragen digital abgeben.

Aus Sicht der BNetzA bedeutet das, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es Ermöglichen, den notwendigen Informationsaustausch mit dem Kunden digital anzustoßen.

Zur Umsetzung dieses Ziels ist die digitale Unterstützung essentiell. Die auf digitalem Wege von den Kunden eingehenden Anträge, Dokumente und Stellungnahmen können so effizient geprüft, bewertet und in den Arbeitsprozess integriert und dokumentiert werden.

In RUDI II existieren mit dem elektronischen Antragsverfahren und dem Verfahren zur Anhörung Nationaler potentieller Betroffener erste digitale Umsetzungen für ausgewählte Teilprozesse.

Auf diesen Umsetzungen kann die Realisierung der OZG-Konformität aufbauen.

Gleichzeitig dient sie als Quelle für die Dokumente im Rahmen der Prüfungs- und Bewertungsschritte im Zuge der Durchführung der verschiedenen Verwaltungsverfahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Installation im RZ in Mainz

Canisiusstr. 21

55122 Mainz

Programmierung erfolgt beim Auftragnehmer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, das Fachverfahren RUDI II an die entsprechenden Schnittstellen des Bundes anzuschließen, wie z. B. für die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso).

Im Fokus des Onlinezugangsgesetzes steht, dass Verwaltungsprozesse aus Sicht des Bürgers bzw. des Kunden der öffentlichen Verwaltung digital abgewickelt werden können.

Für die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass Anträge digital abgewickelt werden können sollen.

Aus Sicht des Kunden heißt das, dass er Anträge digital stellen, notwendige Unterlagen digital bereitstellen und den Status der ihn betreffenden Vorgänge ebenso digital einsehen kann. Er erhält Nachfragen und Eingangsbestätigungen auf elektronischem Wege und kann Stellungnahmen und Antworten auf solche Nach- und Anfragen digital abgeben.

Aus Sicht der BNetzA bedeutet das, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es ermöglichen, den notwendigen Informationsaustausch mit dem Kunden digital anzustoßen.

Zur Umsetzung dieses Ziels ist die digitale Unterstützung essentiell. Die auf digitalem Wege von den Kunden eingehenden Anträge, Dokumente und Stellungnahmen können so effizient geprüft, bewertet und in den Arbeitsprozess integriert und dokumentiert werden.

In RUDI II existieren mit dem elektronischen Antragsverfahren und dem Verfahren zur Anhörung Nationaler potentieller Betroffener erste digitale Umsetzungen für ausgewählte Teilprozesse.

Auf diesen Umsetzungen kann die Realisierung der OZG-Konformität aufbauen.

Gleichzeitig dient sie als Quelle für die Dokumente im Rahmen der Prüfungs- und Bewertungsschritte im Zuge der Durchführung der verschiedenen Verwaltungsverfahren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, da bis zum Ende der Umsetzungsfrist aufgrund der Komplexität des individuellen Fachverfahrens kein anderes Unternehmen in der Lage sein wird, die Anforderungen umzusetzen, unabhängig davon, dass auch noch ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen wäre.

Die Firma WPS hat die Individualsoftware RUDI II seit dem Jahr 2017 erstellt. Die Ausschreibung erfolgte im Wettbewerb. Im Rahmen dieser Auftragserfüllung hat die Firma WPS zwingende rundfunkspezifische Kenntnisse erlangt. Dies erforderte eine langwierige und intensive Einarbeitung, die auch zu einer Projektverzögerung geführt hat, da dies für das Unternehmen im Vorfeld so nicht abschätzbar war.

Die aktuell geplanten Erweiterungen gem. Leistungsbeschreibungen setzen tiefgreifende Fachkenntnisse in den Bereichen der modernen Softwareentwicklung (Java / Angulare Framework), der internen Struktur des Bestandssystems, der Durchführung von Verwaltungsverfahren, rundfunkspezifische Koordinierungsprozesse und Rundfunktechnik voraus. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Softwareentwicklung eine große Zahl der am Markt befindlichen Unternehmen beherrschen. Die zwingend erforderlichen rundfunkspezifischen Anforderungen können jedoch nicht Teil einer branchenüblichen Ausbildung und somit nicht als allgemeines technisches Wissen bei Softwaredienstleistern angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese notwendigen Befähigungen, bedingt durch die in den vergangenen Projekten erfolgte Einarbeitung, nur beim bisherigen Auftragnehmer der Fa. WPS vorliegen. Die Vermittlung dieses Fachwissens kann gestützt auf die Erfahrungen im vorangegangenen Projekt „RUDI II“ mit mindestens einem Jahr angenommen werden.

Da hier unter anderem auch Maßnahmen aus dem OZG umzusetzen sind, die an gewisse Fristen gebunden sind, können andere Unternehmen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens sich die o. g. Spezialkenntnisse nicht mehr rechtzeitig aneigenen, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen.

Zur Vermeidung dieser Unwägbarkeiten käme als Alternativ- bzw. Ersatzlösung lediglich eine komplette Neuentwicklung von weiten Teilen des Fachverfahrens „RUDI II“ in Betracht. Auch in diesem Fall wäre nicht mehr von einer fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen.

Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb gegeben.

Da auch für das Bestandsunternehmen die Fristen eng sind, wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 127-337910
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/012/Z25-2
Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2021

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Duppach
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Limburgerhof
Lingenfeld
Linz am Rhein
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weiler bei Bingen
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken