Durchführung des Anlagenbetriebes für die Jahre 2021 bis 2023 auf der Deponie Schlackenberg in Sulzbach-Rosenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021GWE000003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Anlagenbetriebes für die Jahre 2021 bis 2023 auf der Deponie Schlackenberg in Sulzbach-Rosenberg
Durchführung eines Anlagenbetriebes auf der Deponie Schlackenberg mit folgenden Anlagenteilen:
— Sickerwasseraufbereitungsanlage mit Neutralisation, Bioreaktor, Eisenfällung, Aktivkohlefilteranlage, pH-Werteinstellung und Druckluftanlage,
— Pumpstation für Sickerwasser zur Sickerwasseraufbereitungsanlage mit vorgeschalteter Abscheideranlage und optimierter Koaleszenzstufe,
— Oberflächenentwässerungseinrichtungen mit Absetz- und Rückhaltebecken,
— Abpumpschacht Sodaschlackendeponie,
— Abpumpschacht ehemaliger Klärteich,
— 13 Pumpbrunnen zur Absenkung von Sickerwasser bis zur vollständigen Entleerung im Schlammteich 5,
— Druckerhöhungsstation für Trinkwasser auf dem Deponiegelände,
— Sickerwasserdruckleitung zwischen Pumpstation und Sickerwasseraufbereitungsanlage,
— Freigefälleleitungen von den Schlammteichen zur Pumpstation mit Revisionsöffnungen,
— Sickerwasserdränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten,
— Oberflächenwasser- und Dränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten,
— Oberflächenwasserableitgräben,
— Abwasserrohrleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten,
— Trinkwasserleitung mit Spülanschlüssen,
— etwa 24 Grundwassermessstellen in Überflur- und Unterflurausführung,
— Schliessanlage,
— Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an Entwässerungsgräben, Rasenflächen, Habitatflächen usw..
Formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Dringlichkeit der Vergabe der Maßnahme begründet sich wie folgt: Die Planung der Maßnahmen wurde ursprünglich an ein Ingenieurbüro vergeben, welches mit der Besonderheit der Leistungen bereits seit dem Bau des Schlackenbergs vertraut. Durch Personalumstellung war eine weitere Zusammenarbeit schwierig und die Planungsleistungen mussten neu vergeben werden. Die zeitliche Verzögerung dadurch bedingt eine besondere Dringlichkeit der Vergabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.