Unterhaltsreinigung der Etage 9 im UBFT des Universitätsklinikum Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0293-AJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung der Etage 9 im UBFT des Universitätsklinikum Aachen
Gegenstand der Beauftragung ist die Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen auf der 9. Pflegeetage des Universitätsklinikum Aachen.
Die Leistungen umfassen die in den Vergabeunterlagen und den entsprechenden Anlagen definierten bezeichneten Dienstleistungen, Flächen und Inhalte.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen:
— Unterhaltsreinigung der 9. Pflegeetage;
— Sonderreinigungen (nach Bedarf);
— Bauschlussreinigung (nach Bedarf);
Die zu reinigenden Flächen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1).
Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftli-chen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert.
Optional kann der Vertrag, mit Ablauf der regulären 36 monatigen Vertragslaufzeit, maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Dieser optionalen Vertragsverlängerung müssen die Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit zustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken der in „Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen“ genannten Versicherungssummen abdeckt oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträgen darf die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch anhand ihrer Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters oder der Bietergemeinschaft verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehrerer der in § 46 VgV benannten Unterlagen verlangen.
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mindestens eine der 3 vergleichbare Referenz muss die Tätigkeit in einem Akutkrankenhaus belegen.
— Unternehmensdarstellung inkl. Angabe der Mitarbeiter und Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbare (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar,
— Zertifizierung DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbare (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifizierung DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbare.
Mindestens eine vergleichbare Referenz muss die Tätigkeit in einem Akutkrankenhaus belegen.
Definition des Begriff Akutkrankenhaus:
Unter einem Akutkrankenhaus/ Akutklinik vestehen wir eine Stationäre Einrichtungen zur Akutversorgung bzw. zur jederzeitigen Versorgung von Patienten mit akuten Zuständen (Krankheit oder Unfall) sowie für die Geburtshilfe. Wir verstehen weiterhin unter einem Aktukrankenhaus, dass dort ein Opterationsaal/Operationssäle vorhanden sind und die Möglichkeit der intensivmedizinischen Versorgung gegeben ist. Unter Akutkrankenhaus verstehen wir keine Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls als Krankenhäuser oder Kliniken (Rehabilitationskrankenhaus, Reha-Klinik; Vorsorge-Krankenhaus oder -Klinik) bezeichnet werden, aber nicht der medizinisch-pflegerischen Versorgung von Patienten mit akuten Gesundheitsstörungen bzw. Unfallverletzungen dienen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Ablauf der Vertragslaufzeit ggf. inkl. der Verlängerungsoption.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDNH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de