Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs gemäß DIN 14530 Teil 25 für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: S/BK_2021_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs gemäß DIN 14530 Teil 25 für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs gemäß DIN 14530 Teil 25 für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf, Abteilung Stadt.
Fahrgestell
Feuerwehrhaus Schorndorf
Künkelinstraße 9
73614 Schorndorf
Lieferung eines Fahrgestells für ein Mittleres Löschfahrzeug gemäß DIN 14530 Teil 25 für die freiwillige Feuerwehr Schorndorf, Abteilung Stadt.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Feuerwehrhaus Schorndorf
Künkelinstraße 9
73614 Schorndorf
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Mittleres Löschfahrzeug gemäß DIN 14530 Teil 25 für die freiwillige Feuerwehr Schorndorf, Abteilung Stadt.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehrhaus Schorndorf
Künkelinstraße 9
73614 Schorndorf
Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung für ein Mittleres Löschfahrzeug gemäß DIN 14530 Teil 25 für die freiwillige Feuerwehr Schorndorf, Abteilung Stadt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Daimler Truck AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYDG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]