Sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften des Hochtaunuskreises Referenznummer der Bekanntmachung: 62/2021
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften des Hochtaunuskreises
Der Hochtaunuskreis betreibt eine Vielzahl von Gemeinschaftsunterkünften, die der Unterbringung von Flüchtlingen dienen.
Darin sind vor allem Hilfestellungen bei der Orientierung im Aufnahmeland sowie alltagsstrukturierende Angebote wichtig, um einer sozialen Isolierung dieser Menschen entgegenzuwirken. Erwerb von Sprachkenntnissen und die Wahl eines Berufes ebnen den Weg in und mit der deutschen Gesellschaft.
Diese Phase in GU soll durch den Zugang zu einer sozialpädagogischen Betreuung sowie einer hauswirtschaftlichen Unterstützung begleitet werden.
Interessierte Dienstleister werden explizit dazu aufgefordert, erfolgsversprechende, innovative Ideen zur Umsetzung der Betreuung der Flüchtlinge in den GU einfließen zu lassen. Die konkrete und verbindliche Konzeption der sozialarbeiterischen und hauswirtschaftlichen Betreuung wird hierbei, unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen, mit den ausgewählten Bewerbern im anschließenden Verhandlungsverfahren festgelegt.
Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften – Bad Homburg und Friedrichsdorf
Bad Homburg und Friedrichsdorf.
Sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in 3 Unterkünften sowie in einer Unterkunft zusätzlich auch Hausmeistertätigkeiten.
Eine Unterkunft ist ausschließlich mit Männern belegt.
Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften – Oberursel
Oberursel.
Sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in 2 Unterkünften, davon in einer zusätzlich auch Hausmeistertätigkeiten.
Abweichender Beginn der Dienstleistung in einer Unterkunft erst am 1.3.2022.
Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften – Königstein, Kronberg und Steinbach
Königstein, Kronberg und Steinbach.
Sozialarbeiterische und haushaltswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in 4 Unterkünften.
Bei einer Unterkunft endet die Laufzeit der Betreuung vorzeitig zum 28.2.2023.
Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften – Glashütten und Schmitten.
Glashütten und Schmitten.
Sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in 7 Unterkünften.
Bei den Unterkünften in Schmitten ist eine Aufsuchende Sozialarbeit erforderlich.
Bei einer Unterkunft endet die Laufzeit der Betreuung vorzeitig zum 14.2.2024.
Betreuung in Gemeinschaftsunterkunft – Weilrod
Weilrod.
Sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Betreuung von Flüchtlingen in einer Unterkunft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Arbeit des Auftragnehmers muss sich an der Publikation „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/BMFSFJ vom April 2021 (siehe Dokument 4-Mindestandards) orientieren und diese berücksichtigen.
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben (Dokument 5-BTE). Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zweistufiges Vergabeverf.:
Aufruf zum TNW mit Abgabe von Bewerbungen zu den dargestellten Losen.
Sodann Auswahlentscheidung bis zur 33. KW 2021 und Information aller Bewerber.
Verhandlungsverf. mit den ausgewählten Bewerbern im Landratsamt (vrstl. 33./34. KW 2021).
Dann Aufforderung zur Abgabe von losweisen Erstangeboten nebst verbindlichen Durchführungskonzepten.
Vorbehalt Zuschlagserteilung auf Erstangebote (§ 17 Abs. 11 VgV).
Auftragserteilungen sind für Mitte Oktober 2021 geplant.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Angaben und Erklärungen des Bewerbers erforderlich:
— Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm mit Darstellung der für den Auftragsgegenstand relevanten Vernetzungen und Qualifikationen;
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste);
— Besondere Zertifizierungen im Rahmen der sozialen Arbeit, falls vorhanden;
— Kurzkonzept (der Umfang ist auf maximal 3-5 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu beschränken) für die Umsetzung des Auftragsgegenstands (Herangehensweise, Einbezug Dritter, etwaige Kooperationen). Die bereits etablierte bzw. aufzubauende Netzwerkarbeit des Bieters mit Beratungsstellen und Kliniken muss in diesem Zusammenhang in das Konzept einfließen und dargestellt werden;
— Besonderheit Kurzkonzept Los Nr. 4 (der Umfang ist auf maximal 3-5 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu beschränken): Das Kurzkonzept für die Bewerbung auf Los Nr. 4 muss dem Auftraggeber einen Einblick in die Ideenkonzeption des Bieters zur Verknüpfung der aufsuchenden Soziarbeit in kleineren Wohneinheiten mit den o. g. Mindeststandards und den vom Auftraggeber vorgegebenen Aufgaben verschaffen.
— Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebots eingesetzten Personals – sofern bereits bekannt bzw. geplant, wobei vor allem die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind;
— Eigenerklärung zum Unternehmen (Dokument 6-KMU)
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem ähnlichen Register;
— Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben;
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— Bankauskünfte, Bankerklärungen;
— Nachweis der Rechtsform des Bewerbers;
— Entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Bieter-Konzept:
Sofern der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, hat er für den Auftrag ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept nebst Preisangebot (Erstangebot) zu erstellen.
Der Umfang ist auf maximal 15 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu beschränken. Insbesondere verlangt der Auftraggeber ein Konzept, welches sich an den o. g. Mindeststandards ausrichtet und mit den vom Auftraggeber unter A (Dokument 3-TNW) vorgegebenen Aufgaben verknüpft.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
— Kostenkalkulation für das abgegebene Angebot,
— Vorlage eines Arbeitssicherheitskonzeptes für die Mitarbeiter,
— Vorlage eines Weiterbildungskonzeptes für die Mitarbeiter,
— Vorlage eines Einarbeitungskonzeptes für neue Mitarbeiter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).