EU-weite Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für die StadtWerke Rösrath AöR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-roesrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für die StadtWerke Rösrath AöR
Vgl. Ziffer II.2.4).
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen in einer Bezugsmenge von insgesamt ca. 1 850 000 kWh/a an die StadtWerke Rösrath AöR. Hierbei sind voraussichtlich 2 Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) auf der Mittelspannungsebene, 2 Lieferstellen mit RLM auf der Niederspannungsebene und 73 Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) auf der Niederspannungsebene im Stadtgebiet Rösrath zu versorgen. Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung).
Vgl. Ziff. II.2.11)
Soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht bis spätestens zum 31.1.2023 kündigt, verlängert sich der Zeitraum über die Lieferung von elektrischer Energie um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
—— Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG,
— Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
—— Berufs- bzw. Handelsregisterauszug,
—— Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
—— Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG und Bestätigung, dass die Regulierungsbehörde die Energiebelieferung nicht aus Gründen der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit ganz oder teilweise untersagt hat,
— Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
—— Berufs- bzw. Handelsregisterauszug,
—— Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien.
— Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Lieferumfang von mindestens 10 000 000 kWh/a in den Jahren 2019 und 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege (in Textform) einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform subreport ELViS erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.