Planungsleistungen zur Instandsetzung rechter Deich Schwarze Elster, Brandenburger Tor bis Pegel Neuwiese, Planung LPH 6-9, Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5.273.3111.020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Instandsetzung rechter Deich Schwarze Elster, Brandenburger Tor bis Pegel Neuwiese, Planung LPH 6-9, Besondere Leistungen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße beabsichtigt die Planungsleistungen der Objektplanung LPH 6-9 einschl. Besonderer Leistungen für den Ersatzneubau des rechten Deiches der Schwarzen Elster, F-km 120 + 320 bis F-km 124 + 258, zu vergeben.
Hoyerswerda, DE
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße (LTV) plant den Ersatzneubau des rechten Deiches zwischen Brandenburger Tor, F-km 120 + 320 und Pegel Neuwiese, F-km 124 + 258.
Dafür sind Ingenieurleistungen nach HOAI der Objektplanung LPH 6 bis 9 einschl. Besonderer Leistungen erforderlich.
Mit dem Ersatzneubau des rechten Deiches der Schwarzen Elster ist der Ersatzneubau des Pegels Neuwiese geplant. Der Deichstützkörper dient als Auflager eines neu zu errichtenden Radweges. Im Rahmen des Ersatzneubaus des Deiches sind gleichzeitig Altanlagen der LMBV sowie vorhandene Gasleitungen rückzubauen. Das Gesamtvorhaben besteht somit aus nachstehenden Teilprojekten.
— Teilprojekt 1 (TP 1): Deich / Pegel / Ersatzmaßnahme, Vorhabensträger: LTV Betrieb Spree/Neiße,
— Teilobjekte des TP 1: Deich (LTV), Pegel Neuwiese (LTV in Geschäftsbesorgung BfUL), Ersatzmaßnahme E4 (LTV),
— Teilprojekt 2 (TP 2): Radweg, Vorhabensträger: LASuV NL Bautzen,
— Teilprojekt 3 (TP 3): Abbruch Anlagen LMBV, Vorhabensträger: LMBV,
— Teilprojekt 4 (TP 4): Rückbau Gasleitungen, Vorhabensträger: ONTRAS u. a..
Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung der genannten Teilprojekte sollen als Koordinierte Gesamtmaßnahme erfolgen. Der LTV obliegt vereinbarungsgemäß die Steuerung und Koordinierung des Gesamtvorhabens.
Bestandteil der Ausschreibung sind die Planungsleistungen der LPH 6 bis 9 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen für das Teilprojekt 1 (TP 1), Deich / Pegel / Ersatzmaßnahme, mit nachstehenden Leistungen:
— Objektplanung Deich gemäß § 41 HOAI, Phasen (5) 6 bis 9,
— Objektplanung Deich gemäß § 41 HOAI, Phase 8 Bes. Leistung Örtliche Bauüberwachung,
— Objektplanung Pegel Neuwiese gemäß § 41 HOAI, Phasen (5) 6 bis 9,
— Objektplanung Pegel Neuwiese gemäß § 41 HOAI, Phase 8 Bes. Leistung Örtliche Bauüberwachung,
— Freianlagen Ersatzmaßnahme E4 gemäß § 39 HOAI, Phasen (5) 6 bis 9,
— Objektplanung Koordination und Betreuung Gesamtvorhaben
— Besondere Leistungen lt. Aufgabenstellung.
Die aktuellen CAD- und GIS-Richtlinien der LTV (siehe www.talsperren-sachsen.de -> Fachinformationen -> Informationen für Auftragnehmer) sind anzuwenden und einzuhalten.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualifikation, Erfahrungen und Preis, Details gemäß Vergabeunterlagen
— Referenzen Projektleiter Gewichtung 32 %,
— Referenzen stellvertretender Projektleiter Gewichtung 18 %,
— Referenzen Projektbearbeiter Gewichtung 20 %,
— Honorar Gewichtung 30 %.
Optionale Leistungen: Bes. Leistungen auf Stundenlohnbasis.
Die hochgeladenen Vergabeunterlagen bestehen aus Archiven, welche mit dem Programm 7zip erstellt wurden. Das Programm kann unter http://www.7-zip.de/ kostenlos heruntergeladen werden. Zum Entzippen der Vergabeunterlagen nur die Vergabeunterlagen öffnen und auf den Butten „Entpacken“ klicken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Eignungskriterien: siehe Vergabeunterlagen
— Erklärung des Bewerbers zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Erklärung über die Erhebnung und Verarbeitung personenbezogener Daten,
— Erklärung zum MiLoG.
Nachweis Berufshaftpflicht.
— Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen,
— die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen,
— der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur für den entsprechenden Fachbereich
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Projektleiters, des stellv. Projektleiters und der Projektbearbeiter sind Qualifikationsnachweise und Referenzen gemäß Detailforderungen der Vergabeunterlagen erforderlich. Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den Fachbereich Örtliche Bauüberwachung –Benennung Projektteammitglieder und Qualifikation, Berufserfahrungen.
Es sind das „Deckblatt für Referenzobjekte“ und das „Technische Kennblatt Referenzprojekte“ zu verwenden! Für jede erforderliche Referenz sind die beiden Formblätter „Deckblatt für Referenzprojekt“ und „Technisches Kennblatt Referenzprojekt“ vollständig auszufüllen.
Für jede der geforderten Referenzen sind
— Die technischen Hauptparameter des Bauwerkes,
— Der erbrachte planerische Leistungsumfang,
— der Bearbeitungszeitraum,
— der Bauzeitraum für realisierte Projekte.
Der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzbestätigung zu benennen.
Als vergleichbare Referenzen gelten seit dem 1.10.2010 erbrachte Leistungen. Die Referenzen der BOL / ÖBÜ gelten ausschließlich für mit der VOB-Abnahme abgeschlossene Bauvorhaben.
Nachweis des Studienabschlusses und Art des Studienabschlusses für Projektleiter: Dipl.-Bauing. Wasserbau/Tiefbau, stellvertretenden Projektleiter: Dipl.-Bauing. Wasserbau/Tiefbau und Projektbearbeiter: Dipl.-Bauing. Wasserbau/Tiefbau
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot bestehend aus den einzelnen Dateien ist in einem zip-Archiv zusammengefasst hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.