PV Park, Errichtung der zur Versorgung erforderlichen Anlagen, Übertragungs-, Versorgungs- und Steuerleitungen, Tiefbauarbeiten und Inbetriebnahmen ist Gegenstand dieser Ausschreibung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillenburg
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PV Park, Errichtung der zur Versorgung erforderlichen Anlagen, Übertragungs-, Versorgungs- und Steuerleitungen, Tiefbauarbeiten und Inbetriebnahmen ist Gegenstand dieser Ausschreibung
Im Bereich des EAM Umspannwerk „UW Hardegsen“ entsteht in der Zeit 2021 bis 2022 ein geplanter Solarpark mit einer Erzeugungsleistung von ca. 10,0 MWp (Anlage 4). Der Bau erfolgt durch die EAM Tochtergesellschaft EAM Natur als späterer Eigentümer und Betreiber. Die Errichtung der zur Versorgung erforderlichen Anlagen, Übertragungs-, Versorgungs- und Steuerleitungen, Tiefbauarbeiten und Inbetriebnahmen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
37181 Hardegsen
Im Bereich des EAM Umspannwerk „UW Hardegsen“ entsteht in der Zeit 2021 bis 2022 ein geplanter Solarpark mit einer Erzeugungsleistung von ca. 10,0 MWp. Das vorhandene Baufeld ist für 4 mögliche Solarparkeinheiten ausgelegt, wobei im ersten Schritt nur 2 Solarfelder (Solar 1 und Solar 2) realisiert und ausgebaut werden. Für die beiden weiteren, möglichen Solarparks werden im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahmen lediglich Leerrohre für einen späteren Netzanschluss verlegt und Vorbereitungen in der Übergabestation vorgesehen.
Die erforderlichen Solarmodule, incl. der Ständerbauwerke und dem DC-Anschluss sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden in einer separaten Ausschreibung berücksichtigt. Im Nachgang auf beide Auftragsvergaben durch die EAM, sind die beiden ausgewählten Lieferanten in der Verpflichtung, die Gesamtbaumaßnahme gemeinschaftlich zu koordinieren und mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Ziel ist es dabei, Schnittstellen zu reduzieren und gemeinsam eine reibungslose Projektumsetzung zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere in dem AC-Solarmodulanschluss in den jeweiligen Mittelspannungsstationen und der späteren Inbetriebnahme der zu liefernden Fernwirk- und Parkrechnertechnik (Kommunikation EAM Leitwarte – Übergabestation – Parkrechner, Bit-Test, etc.). Die spätere Betriebsführung des Solarparks erfolgt durch die EAM Netz. Daher sind alle gesetzlichen und technischen Anforderungen, Umsetzungen und Inbetriebnahmen nach der gültigen TAB der EAM und den Vorschriften für Einspeiseanlagen gemäß TAR 4110 auszuführen und von EAM schriftlich freizugeben.
Die Liefer- und Leistungsgrenze für die 20 kV-Netzanbindung liegt dabei am 20 kV-Kabelendverschlussanschluss des Leistungsschalters im Umspannwerk Hardegsen. Alle weiteren Leistungen sind vom Auftragnehmer des Loses „Energieversorgung Solarpark Hardegsen“ zu erbringen. Dazu gehört auch die elektrische Energieversorgung aus dem Umspannwerk Hardegsen hin zur Übergabestation des Solarparks.
Die Errichtung der zur Versorgung erforderlichen Anlagen, Übertragungs-, Versorgungs- und Steuerleitungen, Tiefbauarbeiten und Inbetriebnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine schlüsselfertige Funktionalausschreibung.
Vorgesehen ist die Errichtung einer kombinierten Übergabe- und Netzanschlussstation als Verknüpfungspunkt zum Umspannwerk „UW Hardegsen“ mit 2 000 kVA, Lieferung von 3 Solarparkanschlussstationen 2 000 kVA für den Solarpark 1 und eine begehbare Solarparkanschlussstation 2x 2 000 kVA für den Solarpark 2, die 20 kV- und Steuerkabellieferung und Verlegung, alle Anschlüsse und Inbetriebnahmen innerhalb der Solarparkanlagen sowie verfüllte Lehrrohre für eine spätere Parkerweiterung. Zum Liefer- und Leistungsumfang des AN gehört auch die komplette Ausstattung der Stationen inkl. Tiefbauleistungen, Erdungsanlage und baulichen Anpassarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird aufdie Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!!
1.1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 27.7.2021 (14.00 Uhr) über die elektronische Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.