Ausstattung von 5 Schulen des Landkreises Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 – Lieferung von Präsentationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VST-79/2021/Bu
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung von 5 Schulen des Landkreises Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 – Lieferung von Präsentationstechnik
Der Landkreis Saalekreis beabsichtigt als Schulträger mit einer kommunalen Medienentwicklungsplanung den Planungsprozess für und mit seinen Schulen nachhaltig zu gestalten.
Hierzu wird im Rahmen dieses Projektes die IT Infrastruktur an 5 Schulen grundlegend erneuert. Es werden Anpassungen an der IT Ausstattung entsprechend der medienpädagogischen Ansätze der jeweiligen Schule durchgeführt.
Die Ausschreibung der erforderlichen Informationstechnik erfolgt in verschiedenen Fachlosen.
06217 Merseburg
Lieferung und Montage von
— interaktiven Tafeln 86" inkl. manueller Höhenverstellung,
— Dokumentenkameras,
— Mobile Projektoren,
Sowie Zubehör.
FP 6307 IKT an Schulen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre sowie
— Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vorliegenden Auftrages für die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Leistungszeitpunkts und des Empfängers.
Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD) VHB Bund).
Weiterhin sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt einzureichen:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
(Die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.)
Weiterhin sind die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, Unterlagen bzw. Zertifikate zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen einzureichen:
— Montagezertifikat des Herstellers für interaktives Tafelsystem,
— Montagezertifikat des Herstellers für Halterungssystem,
— Schulungszertifikat des Herstellers für angebotene Software,
— GS Zertifikat für Tafelanlage,
— Datenbätter.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Abschnitt I, Öffentlicher Auftraggeber, Domplatz 9, Schloss, Raum 223.
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Gewährleistung eines zügigen Vergabeverfahrens sind Bieteranfragen bis spätestens 04.08.2021 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.