Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021 + Verlängerung.
Mühldorf a. Inn
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021 + Verlängerung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Bei der Vergabe von Impfzentrum geht es um eine Vergabe, die innerhalb extrem kurzen Fristen durchgeführt werden musste. Die Voraussetzungen von § 14 (4) Nr. 3 VGV werden durch Corona erfüllt, da Folge von Corona sind: Gefährdung fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit), zunehmender Mangel an verfügbaren Leistungen. Alle 3 Voraussetzungen des § 14 (4) Nr 3 sind erfüllt:
1. Vorliegen eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses,
2. Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen,
3. Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis sowie den dringlichen und zwingenden Gründen.
Das Impfzentrum Mühldorf a. Inn wird seit Betriebsbeginn im Dezember 2020 in der aktuellen Konstellation und mit denselben Partnern betrieben (InnKlinikum, BRK, Malteser, DLRG). In den vorangegangenen Wochen kam es zu einer äußerst schnellen Reduktion der Infektionszahlen im Landkreis Mühldorf a. Inn, welche in dieser Geschwindigkeit nicht vorauszusehen war. Konsequenz war, dass der Dienstleister für den medizinischen Betrieb, das InnKlinikum Mühldorf a. Inn, überraschend schnell in den regulären Betrieb übergehen musste und daher wider Erwarten nicht in der Lage war, den bestehenden Vertrag über den 30.06.2021 zu verlängern. Ebenso kam es zu einem plötzlichen stark erhöhten Arbeitsaufwand im Landratsamt Mühldorf a. Inn, welches bislang das Verwaltungspersonal im Impfzentrum stellt. Das entsprechende Personal wird daher kurzfristig im Landratsamt benötigt. Insgesamt ist die Dringlichkeit der Vergabe mit der nicht vorhersehbaren Veränderung der Pandemielage zu begründen.
Aus diesem Grunde konnten die in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden. Die Notwendigkeit der Neuvergabe und die Dringlichkeit stehen wie dargestellt auch in einem Kausalzusammenhang zueinander. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden die bisherigen Dienstleister BRK, Malteser und DLRG beteiligt. Eine Aufforderung von anderen Unternehmen, die bisher nicht am IZ beteiligt waren, wäre zu zeitintensiv und würde den störfreien Ablauf der Impfaktion gefährden. Dies gilt vor allem aufgrund der akuten Gefahr durch die Delta-Variante des SARS-Cov-2-Virus. Im vorliegenden Fall ist ein Weiterbetrieb der Impf-zentren zudem nur bis 30.9. gesichert. Für diesen kurzen Zeitraum bedarf es zwingend eines Auftragneh-mers, der bisher schon an der Impfaktion beteiligt war, da eine Einarbeitung eines Außenstehenden zu langwierig wäre. Die Möglichkeit eines Wechsels des Auftragnehmers würde im laufenden kritischen Prozess möglicherweise den Erfolg des Projekts gefährden und ist somit ausgeschlossen. Die kurzfristig zu ermöglichende Impfung von priorisierten Personengruppen und weiteren Personen ist vor dem Hintergrund der akut durch die Pandemie bestehenden Gefährdung der fundamentalen Rechtsgüter (Leben und der Gesundheit) unbedingt sicherzustellen und rechtfertigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Aus diesem Grund wird eine schnelle Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne TNWB § 119 (5) GWB i.V. m. §14(4) u. §17 VGV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb Impfzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]