Trägerschaft pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagesangebote – Städt. Sekundarschule
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2196 / 710-115
Fax: +49 2196 / 710-117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagesangebote – Städt. Sekundarschule
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Trägerschaft für die pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagsangebote an der Städtischen Sekundarschule Wermelskirchen ab dem 1.8.2021 neu zu vergeben.
Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot an der Städt. Sekundarschule auf der Grundlage des Runderlasses „Geld oder Stelle – Sek. I; pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagsangebote des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.7.2008 bzw. in der gültigen Fassung.
Städtische Sekundarschule
Wirtsmühler Straße 12
42929 Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Trägerschaft für die pädagogische Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote im Sinne des Runderlasses „Geld oder Stelle – Sek. I; pädagogische Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.7.2008 bzw. in der gültigen Fassung" an der Städtischen Sekundarschule Wermelskirchen neu zu vergeben (GoS).
Hierzu schließen die Stadt Wermelskirchen, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schule eine Kooperationsvereinbarung.
Die Maßnahmen werden in dem Rahmen gefördert, in dem von der Schule keine Lehrerstellenanteile über das Programm „Geld oder Stelle“ oder aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch genommen werden. Die Zuschüsse sind zweckgebunden.
Die Schule nutzt nicht den lt. Runderlass insgesamt möglichen Förderungsbetrag pro Jahr, sondern nimmt einen Förderungsbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Schuljahr (Stand: Schuljahr 2021/2022) in Anspruch, der an den Träger weitergeleitet wird.
Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden. Der Träger stellt das zum Betrieb der Maßnahme notwendige Personal im Einvernehmen mit der Schule ein.
Die Anzahl der lt. Runderlass relevanten Schüler/innen insgesamt (Stand: Schuljahr 2019/2020 – 17.01.2020) beläuft sich auf 727 Schülerinnen/ Schüler.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / den Anlagen 1-Leistungsbeschreibung, 2-Anforderung Träger und 3-Leistungsverzeichnis.
Die Vereinbarung tritt am 1.8.2021 in Kraft und gilt bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022.
Sie verlängert sich jeweils für die Dauer eines weiteren Schuljahres, solange der Runderlass gilt (derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024).
Eine Kündigung durch einen Kooperationspartner ist zum 31. Januar eines Jahres schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern möglich.
Die Vereinbarung endet spätestens mit dem Schuljahr 2026/2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerschaft pädagogische Übermittagsbetreuung/ Ganztagesangebote – Städtische Sekundarschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eignungsnachweise:
1. Die in der Anlage 2 und 3 zwingend zu erfüllenden (bzw. anzubietenden) Anforderungen sind von den Trägern zwingend zu erfüllen. Wird eines der Kriterien nicht erfüllt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Soweit im Folgenden auf Erfahrung im Rahmen des Projektes „Geld oder Stelle“ (GoS) und die Leitungsperson der bisher betreuten GoS-Projekte abgestellt wird, sind damit nicht nur GoS in Nordrhein-Westfalen gemeint. Auch vergleichbare Betreuungen werden akzeptiert. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist der als Anlage beigefügte Erlass.
2. Folgende weitere Anforderungen werden an Interessenten gestellt und sind im Rahmen des Angebotes zu erklären/erläutern bzw. durch geeignete Unterlagen zu belegen:
2.1. Der Träger verfügt über Erfahrung an mindestens einer weiterführenden Schule im Bereich des Betriebs und der Trägerschaft von Schulen mit insgesamt mindestens 600 Schüler/innen, an denen eine GoS-Betreuung über mindestens 2 Schuljahre ab dem Schuljahr 2015/2016 durchgeführt wurde/wird (Eigenerklärung mit Angabe der Referenzen).
2.2. Der Einsatz von qualifiziertem Personal: Die Qualifikation des Personals richtet sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen. Neben Lehrkräften sollen möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden. Auch können unter pädagogischer beziehungsweise sozialpädagogischer Begleitung pädagogisch geeignete, ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und von Freiwilligendiensten tätig werden. (Erklärung Anlage 2-Anforderung Träger).
2.3. Nachweis über die berufsfachliche Qualifikation der Leitungsperson der bisher betreuten GoS-Projekte und 2.4) ein schriftliches GoS-Konzept dem Angebot beifügen (s. Eigenerklärung).
2.5. Erklärung des Nichtvorliegens der Ausschlusskriterien des § 42 VgV (Eigenerklärung).
2.6. Erklärung des Bieters, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist (Eigenerklärung).
2.7. Erklärung des Bieters, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind (Eigenerklärung).
2.8. Erklärung des Bieters, dass im Angebot vorsätzlich keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurde (Eigenerklärung).
2.9. Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde (Eigenerklärung).
2.10. Erklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet (Eigenerklärung).
2.11. Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (Eigenerklärung).
2.12. Erklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung besitzt und Angabe der Deckungssumme (Eigenerklärung).
— Wertung: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
—— Erfahrung max. 36 Punkte = ca. 47 %,
—— Konzept max. 21 Punkte = ca. 27 %,
—— Personal max. 20 Punkte = ca. 26 %.
Ergibt sich nach Prüfung und Auswertung der Angebote ein Punktgleichstand, entscheidet unter diesen Angeboten das Los.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen nachzureichen, werden diese auch bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 5.4.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Der Zuschlag kann erst erteilt werden, wenn gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 3 SchulG NRW die betroffene Schulkonferenz zugestimmt hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0