Neubau der 4. Reinigungsstufe – Neubau Filter an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden-Sinzheim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.-baden-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der 4. Reinigungsstufe – Neubau Filter an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden-Sinzheim
Neubau der 4. Reinigungsstufe an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden Sinzheim – Neubau Filter EMSR.
Neubau Filter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1. Unterschriebene Eigenerklärung zu § 123 GWB,
2. Unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied),
3. Aufgliederung der Angebotssumme KEV 180.1 Preis 1a oder KEV 180.2 Preis 1b (Vordruck liegt den Ausschreibungsunterlagen bei),
4. Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) oder EEE des Hauptunternehmens und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) Erklärungen und Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, werden bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotseröffnung informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert,
— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E84362678 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 26.7.2021, 16.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 28.7.2021 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E84362678 unter der Vergabenummer 2021/135 veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]