Herstellung und Lieferung von warmen Mittagessen ohne Personalgestellung für die Grundschulen Herxheim, Rohrbach und Insheim in der Verbandsgemeinde Herxheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herxheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76863
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-herxheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von warmen Mittagessen ohne Personalgestellung für die Grundschulen Herxheim, Rohrbach und Insheim in der Verbandsgemeinde Herxheim
Herstellung und Lieferung von warmen Mittagessen ohne Personalgestellung für die Grundschulen Herxheim (bei Landau/Pfalz), Rohrbach (Pfalz) und Insheim (Pfalz) in der Verbandsgemeinde Herxheim (Landkreis Südliche Weinstraße). Zu liefern sind circa 30.000 Essen pro Schuljahr.
Die Mittagsverpflegung ist an die Schulstandorte in Herxheim (bei Landau/Pfalz), Rohrbach (Pfalz) und Insheim (Pfalz) anzuliefern.
Lieferung der Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2021 bis 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Schuljahr. Die Leistung umfasst im Wesentlichen die Herstellung und Anlieferung von etwa 150 Essen pro Schultag an die vorgenannten Schulstandorte. Die Anlieferung muss an rheinland-pfälzischen Schultagen, in der Regel montags bis freitags, zu folgenden Zeiten erfolgen:
— Grundschule Herxheim: 11.10 Uhr bis 11.20 Uhr,
— Grundschule Rohrbach: 11.20 bis 11.30 Uhr,
— Grundschule Insheim: 11.30 bis 11.40 Uhr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von warmen Mittagessen ohne Personalgestellung für die Grundschulen Herxheim, Rohrbach und Insheim in der Verbandsgemeinde Herxheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Internet-Adresse: www.vg-herxheim.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Kurzporträt als Eigenerklärung (mindestens Unternehmenszweck, Gründungsjahr des Unternehmens),
— Kopien Zertifikate / Diplome als Nachweise über Berufsabschlüsse des mit der Auftragsausführung betrauten Personals,
— Angaben über die zeitliche Lieferplanung bei Berücksichtigung der Warmhaltezeiten für die tägliche Herstellung und Lieferung des Mittagessens,
— beispielhafter dreiwöchiger Speiseplan aus einem der benannten Referenzobjekte,
— Mustererklärung 3 nach dem LTTG,
— Formblätter 235 und 236 (soweit zutreffend).
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, ist einem Mitglied der Gemeinschaft eine Vollmacht zu erteilen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Vorlage von Eigenerklärungen als Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen ist grundsätzlich ausreichend. Liegen dem Auftraggeber jedoch Anhaltspunkte für unzutreffende, etc. Eigenerklärungen vor, ist er berechtigt und verpflichtet, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
Dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de