Ersatzneubau Hohensteinhalle Gingen an der Fils Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gingen an der Fils
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Hohensteinhalle Gingen an der Fils
Generalübernehmerleistung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Gingen beabsichtigt, die 1963 errichtete Hohensteinhalle abzubrechen und neu zu errichten. Erstellt werden soll eine Sporthalle als Dreifachhalle incl. Teleskoptribüne und Gymnastikräumen. In der Vergangenheit wurde vergleichend eine Generalsanierung im Bestand, Generalsanierung mit Ertüchtigung sowie Neubau betrachtet. Eine Analyse des Sportstättenbedarfs ergab die dringende Notwendigkeit des Neubaus einer Dreifachhalle zu Schulzwecken, aber auch zur Verbesserung der Vereinsangebote. Der Neubau soll neben der Sportnutzung den Bedarfen der kulturtreibenden Vereine bei Veranstaltungen gerecht werden.
Aus diesem Grund wurde mit den Nutzern ein funktionales Raumprogramm mit Ausstattungs- und Qualitätsangaben erarbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen, die entsprechenden Normen und Vorschriften und der Leitfaden nachhaltiger Sportstättenbau des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft sind zu beachten.
Der Generalübernehmer entwickelt mit seinen Architekten, Ingenieuren, Konstrukteuren, Betriebstechnikern und sonstigen Beratern das Projekt „Ersatzneubau Hohensteinhalle“ von der Planung inkl. Genehmigungsplanung bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung. Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer auch sämtliche Entwurfs-, Werk-, Detail- und Ausführungspläne erstellt werden. Weiterhin Bestandteil ist der Abbruch der bestehenden Hohensteinhalle und die Herstellung der direkt angrenzenden Außenanlagen.
Der Neubau der Sporthalle fällt unter die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus. Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg. Diese sind zusammengefasst im Programmsystem „NBBW“. Diese sind vollständig einsehbar unter www.nbbw.de.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei werden je Bewerber lediglich die 2 besten Referenzen über die „Generalunternehmerleistungen“ und die 2 besten Referenzen über die „Planungsleistung im Bereich Sporthallenbau“ der EU-Bekanntmachung herangezogen. Die Referenzen werden in der von dem Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet. Der Bewerber hat die Referenzen daher bei Einreichung zu priorisieren (mit 1,2 etc. zu kennzeichnen).
Maximal können pro Referenz für „Generalunternehmerleistungen im Hochbau“ 100 Punkte erreicht werden, für die Referenz „Planungsleistung im Bereich Sporthallenbau“ ebenfalls 100 Punkte.
Es werden je Kategorie max. 2 Referenzen bewertet, daher können max. 400 Punkte erreicht werden.
Erfüllen mehr Bewerber/-innen gleichermaßen die Anforderungen gemäß den Mindestanforderungen der EU-Auftragsbekanntmachung und übersteigt die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der benannten Auswahlkriterien die Höchstzahl von 6 Bewerbern/-innen, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern/-innen durch einen Losentscheid.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen gemäß Teilnahmeformular
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen gemäß Teilnahmeformular
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG) gemäß Teilnahmeformular
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle gemäß Teilnahmeformular
Erklärung zu einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Teilnahmeformular
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Teilnahmeformular
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestumsatz im Bereich Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018-2020)) 1,5 Mio. EUR brutto
Mindestumsatz im Bereich Bauleistungen (Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018-2020)) 13 Mio. EUR brutto
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Referenzen Generalunternehmerleistungen im Hochbau (vollständige Leistungserbringung von Planen und Bauen), d.h. schlüsselfertige Generalunternehmerleistung ab LPH 01. Es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen eine schlüsselfertige Generalunternehmerleistung erbracht wurde. Als Mindestanforderung müssen 2 geeignete Referenzen über schlüsselfertige Generalunternehmerleistungen eingereicht werden, welche die nachfolgend dargestellten Anforderungen erfüllen. Es werden insgesamt 2 Referenzen über schlüsselfertige Generalunternehmerleistungen gewertet.
Es ist nicht gewünscht mehr als 4 Referenzen einzureichen. Es werden lediglich Referenzen mit Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre gewertet (Abnahme nicht vor 1.1.2011) An dem GU-Projekt muss der Bewerber als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner mitgewirkt haben.
Für die Prüfung der Referenzen sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
— Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Angaben zur Leistungszeit (Differenzierung Planungs- und Bauzeit),
— Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— Angaben über die Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung,
— Angaben zur Größe des Bauvorhabens (BGF),
— Angaben zu Projektkosten (KG 300 + 400 netto),
— Angaben zum Auftraggeber (öffentlich oder privat),
— Angaben zu Förderungen sofern erfolgt,
— Angabe zur Priorisierung der Referenz für die Wertung des Auftraggebers (mit 1,2 etc. zu kennzeichnen).
1. Vergleichbarkeit: Sporthallenbau: 40 Punkte; Anderes Gebäude: 10 Punkte,
2. Angaben zur Projektgröße,
a) BGF der Bauaufgabe: BGF > 2 000 m2: 20 Punkte; BGF ≤ 2 000 m2:10 Punkte,
b) Projektkosten: Projektkosten > 4,5 Mio. EUR: 20 Punkte; Projektkosten > 3 Mio. EUR und < 4,5 Mio. EUR: 10 Punkte,
3. Angaben zum Auftraggeber: Bauherr war ein öffentlicher Auftraggeber: 10 Punkte; Bauherr war ein privater Auftraggeber: 0 Punkte,
4. Angaben zur Förderung (nur 1 Angabe!): Projekt wurde mit Landes- und/ oder Bundesmitteln gefördert: 10 Punkte; Projekt wurde nicht gefördert: 0 Punkte.
Referenz über Planungsleistungen (min. LPH 2-4) im Bereich Sporthallenbau
Es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen mindestens die Leistungsphase 02-04 nach HOAI erbracht wurden.Als Mindestanforderung müssen 2 geeignete Referenzen über Planungsleistungen im Bereich Sporthallenbau eingereicht werden, welche die nachfolgend dargestellten Anforderungen erfüllen. Es werden 2 Referenzen gewertet. Es ist nicht gewünscht mehr als 4 Referenzen einzureichen. Es werden lediglich Referenzen mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre gewertet (Abnahme nicht vor 1.1.2016)
Für die Prüfung der Referenzen sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
— analog Angaben zu Referenzen Generalunternehmerleistung s.o. und zzgl. Angaben über die erbrachte Planungsleistung im Referenzprojekt
1. Vergleichbarkeit
a) Vergleichbarkeit Funktion: Sporthallenbau: 30 Punkte; Anderes Gebäude: 10 Punkte,
b) Vergleichbarkeit Projektart: Neubau: 15 Punkte; Sanierung: 10 Punkte.
2. Erbrachte Planungsleistungen im Referenzprojekt: Planungsleistung im Verfahren Planen und Bauen: 15 Punkte; Beauftragung als Objektplaner: 5 Punkte,
3. Angaben zur Projektgröße
a) BGF der Bauaufgabe: BGF > 2 000 m2: 10 Punkte; BGF < 2 000 m2: 5 Punkte,
b) Projektkosten: Projektkosten >4,5 Mio. EUR: 10 Punkte; Projektkosten zwischen 3 Mio. EUR und 4,5 Mio. EUR: 5 Punkte; Projektkosten < 3 Mio. EUR: 2 Punkte,
4. Angaben zum Auftraggeber: Bauherr war ein öffentlicher Auftraggeber: 10 Punkte; Bauherr war ein privater Auftraggeber: 0 Punkte,
5. Angaben zur Förderung (nur 1 Angabe!): Projekt wurde mit Landes- und/ oder Bundesmitteln gefördert: 10 Punkte; Projekt wurde nicht gefördert: 0 Punkte.
Mindestanforderung Generalunternehmerleistungen:
— Projektgröße (KG 300 + 400 netto) mindestens 3 Mio. EUR netto.
Die Mindestanforderung gilt für sämtliche einzureichende Referenzen.
Mindestanforderung Planungsleistungen:
— Bei mindestens einer Referenz: Projektgröße (KG 300 + 400 netto) mindestens 3 Mio. EUR netto,
— Bei mindestens einer Referenz: Planungsleistungen erbracht bis mind. LPH 2-4 im Bereich Sporthallenbau diese Mindestanforderungen müssen im Rahmen desselben Projekts realisiert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.