ZV – REGIOMED-Kliniken GmbH – Lieferung und Montage einer kombinierten Angiographie-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000641
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV – REGIOMED-Kliniken GmbH – Lieferung und Montage einer kombinierten Angiographie-Anlage
Lieferung und Montage einer kombinierten Angiographie-Anlage.
MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Lieferung und Montage eines kombinierten Angiographiesystems für Kardiologie und Radiologie in der Medinos Klinik Sonneberg.
Optionen:
CT-Bildgebung durch das Angiographiesystem
Falls erforderlich: Zusätzliches leistungsfähiges Rechnersystem mit ausreichend Rechnerkapazität für 3D-Darstellungen.
Überlagerung von Durchleuchtung und CT-Bildgebung
Hochkontrast 3D Aufnahme zur Gefäßdarstellung
3D-Roadmapping
Zugriff auf Workstation
Aufnahmemode Direktradiographie
Automatische periphere digitale Subtraktionsangiographie
Strahlenschutz für Fußschalter
Zusätzlicher Monitor
Video-Output
Online-Unterstützung für Applikationen
Wiederholungseinweisung nach einem Jahr für MTRA und Ärzte.
Optionen:
CT-Bildgebung durch das Angiographiesystem
Falls erforderlich: Zusätzliches leistungsfähiges Rechnersystem mit ausreichend Rechnerkapazität für 3D-Darstellungen.
Überlagerung von Durchleuchtung und CT-Bildgebung
Hochkontrast 3D Aufnahme zur Gefäßdarstellung
3D-Roadmapping
Zugriff auf Workstation
Aufnahmemode Direktradiographie
Automatische periphere digitale Subtraktionsangiographie
Strahlenschutz für Fußschalter
Zusätzlicher Monitor
Video-Output
Online-Unterstützung für Applikationen
Wiederholungseinweisung nach einem Jahr für MTRA und Ärzte.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Sitz der Gesellschaft
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Erklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass eine Produkt- und Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden vorhanden ist.
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen nur eigener Anteil des Bewerbers/Bieters.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen nur eigener Anteil des Bewerbers/Bieters.
Erklärung, dass bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen gewährleistet sind und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachtet wird.
Erklärung, dass sichergestellt wird, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte für die geforderte Leistung.
Angabe von Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 19.7.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/