Ausstattung von 2 Grundschulen und einer Oberschule mit interaktiven Whiteboards und mobilen Endgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: V 09_21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben (Spreewald)
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung von 2 Grundschulen und einer Oberschule mit interaktiven Whiteboards und mobilen Endgeräten
Ausstattung von 2 Grundschulen und einer Oberschule mit interaktiven Whiteboards und mobilen Endgeräten in der Stadt Lübben (Spreewald) in 2 Losen.
Los 1:
32 interaktive Whiteboards inklusive integrierten PCs und 40 passende Dokumentenkameras sowie Software-Schulung und Support
Los 2:
90 Convertibles und 6 dazu kompatible mobile Ladewagen
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen.
32 interaktive Whiteboards inklusive integrierten PCs und 40 passende Dokumentenkameras sowie Software-Schulung und Support
Die Stadt Lübben beabsichtigt im Rahmen des Digitalpaktes, einen Vertrag über eine Liefer- und Montageleistung mit einem Unternehmen über insgesamt 32 Stück interaktive Whiteboards inklusive integrierten PCs, und manuell höhenverstellbaren Wandhalterungen in 2 Ausführungen sowie 40 passende Dokumentenkameras abzuschließen. Es darf sich bei den bereitzustellenden Geräten ausschließlich um fabrikneue Systeme handeln. So genannte „Rebuilt-/Refurbished-Geräte“ sind ausgeschlossen. Gleichartige Geräte sollen identisch zueinander sein. Alle gelieferten Geräte sollen nach einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Roll-Out-Plan in einem Zeitraum von acht Wochen direkt an die einzelnen Standorte ausgeliefert und an den festgelegten Aufstellorten installiert und in Betrieb genommen werden. Spätestens am 01. November 2021 müssen alle Geräte einsatzfähig sein.
90 Convertibles und 6 dazu kompatible mobile Ladewagen
Die Stadt Lübben beabsichtigt im Rahmen des Digitalpaktes, einen Vertrag über eine Lieferleistung mit einem Wirtschaftsunternehmen über insgesamt 90 Stück Convertibles sowie 6 dazu kompatiblen mobilen Ladewagen abzuschließen. Auch hier möchten wir ausschließlich fabrikneue Geräte angeboten bekommen. So genannte „Rebuilt-/Refurbished-Geräte“ sind auch im Los 2 untersagt. Convertibles und mobile Ladewagen sollen identisch zueinander sein.
Alle Preise sind inklusive Lieferung und aller notwendigen Kabel zur Inbetriebnahme anzugeben.
Der Bieter sichert zu, die Geräte binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber auszuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (selbst erstelltes Formular, siehe Ziffer 1.1.11.2. der Leistungsbeschreibung und Verfahren zur Mindesthöhe)
Kurze Unternehmensdarstellung (ca. 1 DIN A4 Seite)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Mindestumsatz:
Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1 Mio. EUR.
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen: wesentliche in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (siehe Ziffer 1.1.11.1. der Leistungsbeschreibung und Verfahren)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Die Referenzen müssen dem Auftragswert vergleichbar sein. Sie dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam nach Leistungsteilen erbracht werden. Die vorgenannten Eignungsnachweise sind für alle Beteiligten beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Verfahrenskommunikation
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen der Bieter/Bewerber sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
(2) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt.
(3) Registrierung
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mailadresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Spam
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [gelöscht] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
(5) Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge
Für die Einreichung der elektronischen Angebote/Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
Achtung: Eine Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.
(6) Testlauf
Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP – der Firma Cosinex – Telefon 0234-298796-0 oder [gelöscht] in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg – Telefon 030-3744607-11 – herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
(7) Form
Ein elektronisches Angebot in Textform reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
(8) Änderungen/Ergänzungen
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
(9) Vertraulichkeit der Unterlagen
Bewerber/Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bewerber/Bieter nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes verwendet werden.
Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer und im Rahmen einer Bietergemeinschaft eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Soweit der Bewerber/Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer/Bietergemeinschaftsmitglied zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR0NG
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.