Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe – Entsorgung von Altpapier und Containergestellung Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2021-0091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe – Entsorgung von Altpapier und Containergestellung
Entsorgung von Altpapier und Containergestellung.
Übernahme und Entsorgung
Bad Homburg v. d. Höhe
Übernahme von Altpapier an einer vom AN während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle, Verwiegung (mit Dokumentation), ggf. Nachtransport (einschl. Anlieferung an (einer) Entsorgungsanlage(n)) sowie Entsorgung des Altpapiers.
Durchschnittliche Altpapiermenge der letzten 3 Jahre: 4 151 Mg/a.
Verlängerungsoption um 1 Jahr (1.1.2024-31.12.2024)
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Containergestellung und Nachtransport
Bad Homburg v. d. Höhe
Gestellung von Containern für die Sammlung von Altpapier auf den Recyclinghöfen sowie Nachtransport und Anlieferung an einer Übernahmestelle.
Durchschnittliche Containerabfuhren von den Recyclinghöfen der letzten 3 Jahre:
— Recyclinghof Georg-Schaeffler-Str.: 162 Abfuhren/a,
— Recyclinghof Ober-Eschbach: 54 Abfuhren/a.
Verlängerungsoption um 1 Jahr (1.1.2024-31.12.2024)
—
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handels- oder Berufsregister (s. Anlage 124-Hessen)
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Auftraggeberin behält sich vor, jederzeit während des Vergabeverfahrens vom Bieter die geforderten Nachweise ganz oder zum Teil zu verlangen.
Eignungsnachweise können auch im Rahmen ihres Erklärungsumfangs durch das Zertifikat des „Hessischen Präqualifikationsregisters“ oder vergleichbare Zertifikate erbracht werden.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit der geforderten Deckungssumme zugesagt wird (s. Anlage Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung).
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Der Bewertung wird der kumulierte Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zugrunde gelegt.
Angaben/Erklärungen zu Insolvenzverfahren, Liquidation, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (s. Anlage 124-Hessen).
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Auftraggeberin behält sich vor, jederzeit während des Vergabeverfahrens vom Bieter die geforderten Nachweise ganz oder zum Teil zu verlangen.
Eignungsnachweise können auch im Rahmen ihres Erklärungsumfangs durch das Zertifikat des „Hessischen Präqualifikationsregisters“ oder vergleichbare Zertifikate erbracht werden.
Kopie des Entsorgungsfachbetriebszertifikats n. § 56 (2) KrWG (Vorlage einer Eigenerklärung ist zunächst ausreichend).
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Referenzen (s. Anlage 124-Hessen)
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Auftraggeberin behält sich vor, jederzeit während des Vergabeverfahrens vom Bieter die geforderten Nachweise ganz oder zum Teil zu verlangen.
Eignungsnachweise können auch im Rahmen ihres Erklärungsumfangs durch das Zertifikat des „Hessischen Präqualifikationsregisters“ oder vergleichbare Zertifikate erbracht werden.
Für den Fall, dass die vertraglichen Leistungen von einer Bietergemeinschaft erbracht werden sollen, ist die Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (s. Anlage).
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
— entfällt-
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
1. Für die Abgabe der Angebote sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
2. Mit dem Angebot vorzulegende (weitere) Unterlagen: s. Buchst. l) der „Aufforderung zur Angebotsabgabe EU“.
3. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen (s. Abschn. 7 der Leistungsbeschreibung.
4. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
5. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen.
6. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland