Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750 m Sohle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750 m Sohle
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen dessen wurden schwach- (LAW) und mittel- (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Nach § 57 b AtG ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern der 750-m-Sohle wurde eine Konzeptplanung erarbeitet. Hierauf aufbauend werden parallel zur hier angekündigten Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik eine Entwurfsplanung für die Rückholung erarbeitet. Diese Information bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern der 750-m-Sohle.
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wurden schwach- (LAW) und mittel- (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Die Schachtanlage Asse II ist „unverzüglich stillzulegen“. Vorher soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Diese Information bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik zur Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern der 750-m-Sohle. Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist zum einen die Erstellung von Unterlagen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, die entwickelte Technik fertigen zu lassen und zum anderen ein Nachweis der Funktionsfähigkeit und des anforderungsgerechten sicheren Betriebs. Die entwickelte Technik sowie die zu erstellenden Unterlagen (insbesondere Nachweise) müssen die atom- und bergrechtlichen Anforderungen erfüllen und in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren verwendbar sein.
Die Entwicklung der Bergetechnik umfasst die Entwicklung von Werkzeugen, Werkzeugträgersystemen, Transportsystemen, Messtechnik / Sensorik und weiteren Hilfsbaugruppen. Werkzeuge bezeichnen in diesem Zusammenhang insbesondere die an einem Ausleger befestigten Mittel zum unmittelbaren Freilegen, Lösen und Laden von Salzgrus oder Gebinden bzw. Gebindeteilen sowie zum Aufbau von Ausbauelementen. Hinzu kommen technische Lösungen für die Vermeidung und Begrenzung von Staubentwicklung und der Beschädigung von Gebinden sowie zur Lagerung und Bereitstellung der eigentlichen Werkzeuge.
Die Auswahlkriterien beziehen sich auf die Referenzen der Bieter und sind im Einzelnen unter III.1.3 aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Bestehen eines sonstigen Nachweises über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Es besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung in Höhe von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert pro Jahr).
1. Kurze Darstellung der geplanten Projektstruktur im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer). Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A 4.
2. Angabe dazu, ob der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist.
3. Angabe über Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen, § 47 VgV, inkl. der diesbezüglichen Nachweise über Zuverlässigkeit, Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Zuzüglich Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung.
4. Angaben zu Referenzen über ausgeführte Leistungen, die mit den Leistungen gemäß der folgenden Aufzählung vergleichbar sind. Anzugeben sind: Projektname; Name des Auftraggebers; Name des Auftragnehmers; Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsgegenstand / gesetzte Schwerpunkte); Ausführungszeitraum; Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.); Auftragsvolumen in Euro netto; Ansprechpartner bei dem Auftraggeber; Anzahl der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter. Weitere Einzelheiten zu geforderten Angaben und Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung der Referenzen ergeben sich auch aus dem Dokument „Formblatt Bewerbungsformular".
4.1. Angabe zu Referenzen über die Ausführung der Projektleitung (= Steuerung des Planungsprozesses) in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von mindestens 3 Mio. EUR aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Referenz von dem Unternehmen nachzuweisen, das die Projektleitung / den Projektleiter stellt.
Mindestbedingungen: mindestens 1 Referenz;
Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: 3 Punkten je nachgewiesener Referenz. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet. Für höchstens eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 2 Mio. EUR Planungsleistung, die die geforderten 3 Mio. EUR Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung > 9 Mio. EUR ).
4.2. Angabe zu Referenzen über die Ausführung von Planungsleistungen in der Kerntechnik in folgenden Bereichen:
a) Umgang mit radioaktiven und / oder kernbrennstoffhaltigen Abfällen,
b) Rückbau von Anlagen / Einrichtungen c) Planung und Genehmigung von Anlagen / Einrichtungen,
d) Charakterisierung radioaktiver Abfälle,
e) Sanierung radiologischer Altlasten bzw. in Betrieb befindlicher Anlagen.
Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen a) bis c) erfolgt mit 2 Punkten je Referenz. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich a) bis c) bewertet. Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen d) und e) erfolgt mit einem Punkt je Referenz. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich d) und e) bewertet.
4.3. Angabe zu Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen etc.) im Rahmen eines strahlenschutz- und / oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG und / oder §§ 6,7 und/oder 9 AtG aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge.
Mindestbedingung: mindestens eine Referenz über die wesentliche Mitwirkung in einem atomrechtlichen Ver-fahren nach §§ 6, 7 und / oder 9 AtG.
Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je Referenz. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet.
4.4 Angabe zu Referenzen in der Entwicklung (Auslegung, Dimensionierung und Konstruktion) von Maschinen, Anlagen sowie deren Komponenten im Bereich der Kerntechnik:
— für die Durchführung von Interventions- und Wartungsarbeiten,
— für die Steuerung von fernbedienbaren und automatisierten Werkzeugen bzw. Baugruppen und deren Komponenten
— für die Weiterentwicklung von konventionellen Baugruppen zur Nutzung in Strahlenschutzbereichen,
— für Sonderentwicklungen im Rahmen von Rückbauprojekten.
Mindestbedingung:
Es sind für mindestens 2 der aufgeführten Bereiche Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet.
4.5 Angabe zu Referenzen in der Entwicklung (Auslegung, Dimensionierung und Konstruktion) von Maschinen, Anlagen sowie deren Komponenten im Bereich des Bergbaus:
— für die Steuerung von fernbedienbaren und automatisierten Werkzeugen bzw. Baugruppen und deren Komponenten in untertägiger Umgebung.
— Zum Lösen und / oder Laden von Abbauprodukten unter Gewährleistung einer staub- und zerstörungsarmen Arbeitsweise.
Mindestbedingung:
Es sind mindestens zwei Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden insgesamt maximal 5 Referenzen bewertet.
4.6 Angabe über Referenzen in der Planung und der Durchführung von Erprobungen / Entwicklungsversuchen von Maschinen und Anlagen, sowie deren Komponenten:
a) Referenzen in der Planung und Strukturierung von Entwicklungsversuchen b) Referenzen in der Konzeption und dem Aufbau von (Komponenten-) Prüfständen c) Referenzen in der Durchführung und Auswertung von (Komponenten-) Versuchen.
Mindestbedingung:
Es sind für mindestens 2 der 3 Punkte a) bis c) Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen aus dem Bereich des Bergbaus oder der Kerntechnik werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Es werden insgesamt maximal 5 Referenzen bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland