TNW_Stadt Forchheim - Generalsanierung Rathaus Forchheim - Restaurator Referenznummer der Bekanntmachung: 163/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.forchheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Forchheim - Generalsanierung Rathaus Forchheim - Restaurator
Die Stadt Forchheim vergibt im Rahmen der Generalsanierung des historischen Rathauses Forchheim Leistungen der Restauratorischen Fachplanung.
Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Restauratorischen Fachplanung entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI in den Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Forchheim vergibt im Rahmen der Generalsanierung des historischen Rathauses Forchheim Leistungen der Restauratorischen Fachplanung.
Die Leistungen der Restauratorischen Fachplanung werden in Anlehnung an das Leistungsbild Gebäude und Innenräume HOAI Teil 3, Abschnitt 1 in den Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI vergeben.
Leistungen der Leistungsphasen 1-5 wurden bereits erbracht.
Aktueller Stand der Baustelle:
Die Baustelle ist seit 7,5 Monaten erfolgreich in Betrieb und mittels Baustelleinrichtung versorgt.
Das komplexe Fassadengerüst ist vollständig aufgebaut.
Das Gerüst wurde kurzfristig so erstellt, dass für die Nachbarbaustelle „Frechshaus“ Konsolausleger montiert werden können, damit auch dort die westl. Dachkante zugänglich wird.
Der erste Teil (ca. 2/3) der Dekontaminationsarbeiten ist termingerecht abgeschlossen und wird ab ca. KW 20 2021 mit dem 2. Teil fortgesetzt.
Die nichtstatischen Abbrucharbeiten wurden erfolgreich durchgeführt.
Es wurden Reinigung, Analysen und Musterfläche für den Erhalt der Archäologischen Funde im UG erbracht.
Aufgrund der aktuellen Festlegungen ergeben sich aus restauratorischer Sicht folgende Gewerke:
1. Restauration für Holz (Hölzerne Ausstattung Wand und Balken-Bohlen-Decke),
2. Restaurator für Architekturoberflächen,
3. Kirchenmaler (Putz / Fassung),
4. Restaurator für Holz (Fränkisches Parkett),
5. Restaurator für Holz (Wandvertäfelung und Holzdecke),
6. Restaurator für Holz (Fenster).
Allgemeines:
Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sind zu jeder Zeit der Ausführung zu Berücksichtigen. Der Auftragnehmer wird die Planung und Ausführung in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ausrichten. Die Vorgaben für Baumaßnahmen an Baudenkmälern werden in Bezug genommen.
Die Leistungen der Restauratorischen Fachplanung sind zwingend nach dem bisher dokumentierten restauratorischen Konzept fortzuführen.
Terminvorgaben:
Leistungsbeginn ab Auftragsvergabe.
Fertigstellung / Inbetriebnahme nach aktuellem Stand Ende 2024. Verzögerungen sind möglich.
Leistungsumfang:
Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Restauratorischen Fachplanung entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI in den Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
Im Übrigen werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestkriterium:
Berufshaftpflichtversicherung gemäß Bekanntmachung
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10 %,
5 Punkte: ab 5 Fachkräften im Tätigkeitsschwerpunkt der Restaurat. Fachplanung,
3 Punkte: ab 4 Fachkräften im Tätigkeitsschwerpunkt der Restaurat. Fachplanung,
1 Punkt: ab 3 Fachkräften im Tätigkeitsschwerpunkt der Restaurat. Fachplanung,
Mindestkriterium:
Mind. 3 Fachkräfte im Tätigkeitsschwerpunkt der Restauratorischen Fachplanung.
2.2. Referenzportfolio Bewerber (Büro): Restauratorische Fachplanung: 90 %
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
—— Anzahl der Referenzen,
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Honorarzone IV oder höher (sehr gut vergleichbar),
— Fachplanung, Fachbauleitung und Fachbauforschung profaner Baudenkmäler (sehr gut vergleichbar),
— Fachplanung, Fachbauleitung und Fachbauforschung sonstiger Baudenkmäler (gut vergleichbar),
— Erfahrungen mit hochwertigen Bestandsböden (fränkisches Parkett), Decken (Balken-Bohlen-Decken), Wandmalereien oder Fachwerk- oder Natursteinwände (sehr gut vergleichbar),
— historisches Alter: mittelalterliche Gebäude mit vergleichbarer Gebäudekonstruktion (Fachwerk, Mauerwerk etc.) und Funktion (Repräsentationsbauten) (sehr gut vergleichbar),
— Erstellung von Baualtersplänen, Schadenskartierungen, Bauaufnahmen (Handaufmaß, Tachymetrie und Photogrammetrie) und CAD-Dokumentation (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung in Erstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen, Submission inkl. fachliche Prüfung, Rechnungsprüfung und Abnahmen der öffentlichen Hand (sehr gut vergleichbar),
— Kostenermittlungen nach Din 276 (sehr gut vergleichbar),
— Erstellen von Bauzeiten- u. Bauablaufplänen (sehr gut vergleichbar),
— Zusammenarbeit mit den Landesämter für Denkmalpflege und Fachbehörden (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Laboren zur Qualitätskontrolle im Rahmen der Bauüberwachung (u.a. Überprüfung von Putzzusammensetzungen, Bindemittelanalyse) oder alternativ Qualitätskontrolle in mittels eigener Laborkapazitäten (sehr gut vergleichbar),
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 6-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen entsprechend der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von anrechenbaren Kosten von ca. 1,25 Mio. € netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. € netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein; gut vergleichbar ab 0,75 Mio. € netto.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
Stufenweise Beauftragung
— Stufe 1: Leistungsphasen 6 und 7,
— Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9.
Weitere projektbezogene Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mindestkriterium:
Projektleitung sowie stellvertretende Projektleitung müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Hinweis: Bei Nachweis von zu geringen Deckungssummen erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Mindestkriterium:
Berufshaftpflichtversicherung gemäß Bekanntmachung
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare ,Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Restauratorische Fachplanung
—— Anzahl der Referenzen,
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Honorarzone IV oder höher,
— Fachplanung, Fachbauleitung und Fachbauforschung profaner Baudenkmäler,
— Fachplanung, Fachbauleitung und Fachbauforschung sonstiger Baudenkmäler,
— Erfahrungen mit hochwertigen Bestandsböden (fränkisches Parkett), Decken (Balken-Bohlen-Decken), Wandmalereien oder Fachwerk- oder Natursteinwände,
— historisches Alter: mittelalterliche Gebäude mit vergleichbarer Gebäudekonstruktion (Fachwerk, Mauerwerk etc.) und Funktion (Repräsentationsbauten),
— Erstellung von Baualtersplänen, Schadenskartierungen, Bauaufnahmen (Handaufmaß, Tachymetrie und Photogrammetrie) und CAD-Dokumentation,
— Erfahrung in Erstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen, Submission inkl. fachliche Prüfung, Rechnungsprüfung und Abnahmen der öffentlichen Hand,
— Kostenermittlungen nach Din 276,
— Erstellen von Bauzeiten- u. Bauablaufplänen,
— Zusammenarbeit mit den Landesämter für Denkmalpflege und Fachbehörden,
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Laboren zur Qualitätskontrolle im Rahmen der Bauüberwachung (u.a. Überprüfung von Putzzusammensetzungen, Bindemittelanalyse) oder alternativ Qualitätskontrolle in mittels eigener Laborkapazitäten,
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 6-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume,
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von anrechenbaren Kosten von ca. 1,25 Mio. € netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. € netto oder mehr aufweisen.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 01.01.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Mindestkriterium: Projektleitung, sowie stellvertretende Projektleitung müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt die HOAI (mit Ausnahme des § 7) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM..
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind Ausschliesslich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschliesslich über das deutsche Vergabeportal, UM Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.