Mittagsverpflegung durch einen Caterer in Kitas der Stadt Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 1137
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung durch einen Caterer in Kitas der Stadt Paderborn
Herstellung und Lieferung von Mittagsmahlzeiten (inkl. Nachtisch) für die Kitas der Stadt Paderborn. Dauerhaft zu beliefern sind 7 Kitas mit einer vorraussichtlichen Lieferumfang von 298 Mittagsmahlzeiten pro Werktag. Durch einen Ausfall der Küchenkraft einer anderen Kita kann sich der Umfang täglich erhöhen.
Los 1 Mittagsverpflegung für 4 Kitas
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Voraussichtlich täglich 254 Menüs / 12 weitere Einrichtungen, die vertretungsweise zu beliefern sind.
Los 2 Mittagsverpflegung für 2 Kitas
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Voraussichtlich täglich 44 Menüs / 15 weitere Einrichtungen, die vertretungsweise zu beliefern sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Mittagsverpflegung für 4 Kitas
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Mittagsverpflegung für 2 Kitas
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.