Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34, LPH 5-9 Teilsanierung Mittelschule Ebern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9531 / 629-0
Fax: +49 9531 / 629-57
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ebern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34, LPH 5-9 Teilsanierung Mittelschule Ebern
Der Schulverband Ebern plant die Teilsanierung der Mittelschule Ebern in mehreren Bauabschnitten bei laufendem Betrieb. Insbesondere zur Gewährleistung des Brandschutzes sind Umbauten erforderlich. Das Brandschutzkonzept, Stand Nov. 2014, ist Bestandteil der Veröffentlichungsunterlagen. Die Kostenberechnung, Stand Mai 2020, liegt Kostengruppe 300-700 in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach Art. 10 BayFAG wurde gestellt. Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns liegt seit 9.11.2020 vor.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI 2021 §§ 34, 35 stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Gymnasiumstraße 8
96106 Ebern
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude- und raumbildende Ausbauten HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 § 34 LPH 5-9.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen LPH 5-7 beauftragt werden. LPH 8 bis 9 können optional beauftragt werden.
Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die 2. St. mit einer geringeren Anz. durchzuführen. Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbez. ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollm. Vertreter u.der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe u. Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunk der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.3C) gem. VgV §46 (3) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
1.3D) gem. VgV §46 (3) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Ausstattung; der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
1.3E) gem. VgV §36 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden (Bewerbergemeinschaft) sind Angaben gewünscht, ob und in welcher Weise bereits zusammengearbeitet wurde (informatorisch). Wenn die Leistungserbringung nicht zu 100 % durch das eigene Büro bzw. die Bewerbergemeinschaft erfolgt, dann ist die Benennung der Teilleistungen des Auftrags, welche an andere Büros untervergeben werden sollen, erforderlich. (Benennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Benennung der Teilleistungen der einzelnen Büros, Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft.) Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. Seite 5 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bewerbergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste des Nachunternehmers ist erwünscht.
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines Teilnahmeantrages zusammenzufassen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (sh. I.3).
Bewerber haben die Bewerbungsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich (per E-Mail oder Fax) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Beantwortung eventueller Rückfragen wird auf oben angegebener Internetseite veröffentlicht, diese ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu überprüfen und abzurufen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben (siehe III.2) sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags hat elektronisch im PDF-Format zu erfolgen (sh. I.3).
Der Teilnahmeantrag ist handschriftlich zu unterzeichnen und dann als Scan im PDF-Format auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.wsp.com/de-DE/legal/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“