Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung Referenznummer der Bekanntmachung: 181/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.stwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung
Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung.
Brandenburg an der Havel
Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (StWB) sind der kommunale Energieversorger für die Medien Strom, Wärme und Gas der Stadt Brandenburg (ca. 70 000 Einwohner) und errichten eine Fernwärmetransportleitung zur Umstellung der Fernwärmeversorgung der Stadt auf die Abwärme aus einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Premnitz. Resultierend wird die derzeitige Fernwärmeerzeugung durch gasbefeuerte Anlagen in Brandenburg/H. substituiert.
Dadurch entfallen zukünftig in erheblichen Umfang CO2-Emissionen. Die Emissionen der thermischen Abfallverwertungsanlage erhöhen sich durch die verstärkte Fernwärmeauskopplung nicht, da die Anlage nach Maßgabe der anfallenden Abfallmenge betrieben wird. Durch die zukünftige Nutzung der Abwärme verbessert sich maßgeblich auch die Effizienz der thermischen Abfallverwertungsanlage.
Die Einbindung in das Netz der Stadtwerke soll über einen eigenständig hydraulisch getrennten Kreislauf erfolgen, der die Wärmeübertragung zwischen den Standorten Premnitz und Brandenburg an der Havel (Trassenlänge 20 km) sicherstellt. Die hierzu notwendigen technischen Anlagen in Premnitz und Brandenburg können in die vorhandenen Gebäude in Brandenburg (HKW) und Premnitz (MHKW) intergriert werden.
Aufgabenstellung:
Allgemeiner Hinweis:
Gesucht wird ein Dienstleister, der die Planungsleistungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 zur HOAI (2021) übernimmt, die für eine funktionstaugliche, zweckentsprechende und mangelfreie Errichtung der technischen Ausrüstung zur Wärmeauskopplung (35MW) aus einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Premnitz- und eine Einkopplung der Wärme in das HKW in Brandenburg an der Havel erforderlich sind. Die Beauftragung erfolgt in Anlehnung an die Leistungsbilder und Leistungsphasen nach der HOAI im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 8. Darüber hinaus sollen alle zusätzlichen und besonderen Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Nutzung der zu planenden technischen Anlagen nötig sind, beauftragt werden.
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Genehmigungsplanung für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich ist. Wir behalten uns aber vor, bei im Zuge der Planung festgestellter Notwendigkeit, diese Genehmigungsplanung optional zu beauftragen.
Der Planungsumfang entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung sowie teilweise besonderen Leistungen entsprechend Anlage 15.1 (zum § 55) der HOAI. Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) wird optional vergeben.
Die stufenweise Beauftragung der Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI gestaltet sich wie folgt:
Darstellung der Übergabestationen:
1. Übergabestation Premnitz (Dampf/Wasser):
Mit aller für den Betrieb notwendiger Nebenanlagen (Umwälzung, Druckhaltung, Nachspeisung, Ausdehnung, EMSR etc.) inklusive Anbindung an die Fernwärmetransportleitung.
— Planungsleistungen LPH1-3 und LPH 5-7 (Grundleistungen):
—— Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen, an denen die Anbindung der Übergabestation erfolgen soll,
—— Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten (Umwälzung),
—— Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinien,
—— Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm,
—— notwendige Tragwerksplanungen/Statik,
— optional LPH4 (Genehmigungsplanung).
2. Übergabestation Premnitz (Dampf/Wasser):
— Planungsleistungen LPH8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation:
—— Erarbeitung einer fachübergreifenden Betriebsanleitung/Fahrweise unter Berücksichtigung des Wärmebedarfs des Fernwärmenetzes in der Stadt Brandenburg.
3. Übergabestation Brandenburg (Wasser/Wasser):
Mit aller für den Betrieb notwendiger Nebenanlagen (Umwälzung, Nachspeisung, EMSR etc.) inklusive Anbindung an die Fernwärmetransportleitung.
— Planungsleistungen LPH1-3 und LPH 5-7 (Grundleistungen):
—— Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen, an denen die Anbindung der Übergabestation erfolgen soll,
—— Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinien,
—— Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm,
—— notwendige Tragwerksplanungen/Statik,
— optional LPH4 (Genehmigungsplanung).
4. Übergabestation Brandenburg (Wasser/Wasser):
— Planungsleistungen LPH8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation.
Die voraussichtlichen Baukosten betragen der Anlage in Premnitz betragen ca. 3,5 Mio. EUR, der Anlage in Brandenburg ca. 1,5 Mio. EUR.
Die Planungsleistungen sollen bis zum 30.11.2021 erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Fachplaner in den Leistungsphasen 1 bis 8.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder eine Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung mindestens eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen der Planung und Bauüberwachung einer Dampf-Wasser-Übergabestation und einer Wasser-Wasser-Übergabestation zur hydraulisch entkoppelten Anbindung, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde und bei dem der Referenznehmer die Leistungsphasen 1-8 für die Technische Ausrüstung (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI) erbracht hat.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe,
— Termineinhaltung während des Planungszeitraumes,
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI,
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten).
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter-/Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RHBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.