Konzessionsvertrag zum Betrieb, der baulichen Ertüchtigung und Erhaltung der Weststrandhalle in List Referenznummer der Bekanntmachung: KonzV 09-2020 WStrH KurV
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: List auf Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list-sylt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag zum Betrieb, der baulichen Ertüchtigung und Erhaltung der Weststrandhalle in List Referenznummer der Bekanntmachung: KonzV 09-2020 WStrH KurV
Konzessionsvertrag zum Betrieb, der baulichen Ertüchtigung und Erhaltung der Weststrandhalle in List auf Sylt.
Die Konzessionsgeberin will einen Konzessionsvertrag mit dem Ziel abschließen, dass für die Liegenschaft Weststrandhalle (Anlage I, im Folgenden auch bezeichnet als Konzessionsgebiet), Ellenbogen 3, 25992 List auf Sylt bauliche Maßnahmen durchgeführt sowie das Restaurant in den vertraglich festgelegten Mindestzeiten betrieben wird, wobei das Restaurant eine gutbürgerliche Küche mit überwiegend frischen Produkten, gern aus der Region Norddeutschland, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen sowie Vegetariern anbieten muss und dass in den vertraglich definierten Zeiten den Gästen Getränke, Eis und kleine Mahlzeiten zum Kauf angeboten werden, die die Gäste mit an den Strand mitnehmen können. Zudem muss die ganzjährige (davon ausgenommen sind die Ruhetage und Betriebsferien) Versorgung mit WCs angeboten werden. Außerdem gehört zu den Zielen des Betriebs der Weststrandhalle, dass die Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beachtet werden. Diese Ziele sowie die von der Konzessionsnehmerin zu erbringenden Leistungen zur Erreichung dieser Ziele werden in den Berwerbungsunterlagen unter der Formulierung „Betrieb der Weststrandhalle“ zusammengefasst.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.