Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer und Gewerbebetriebe im Rhein-Lahn-Kreis

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-lahn-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=304991&B=HEUKING
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=304991&B=HEUKING
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer und Gewerbebetriebe im Rhein-Lahn-Kreis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 1 000 private Teilnehmer sowie ca. 600 Gewerbebetriebe in 31 Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmer flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos 11 vor. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Gewerbegebiet Lahnstein

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Gewerbegebiet Bad Ems-Nassau I

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 Gewerbegebiet Bad Ems-Nassau II

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 Gewerbegebiet Diez I

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5 Gewerbegebiet Diez II

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 6 Gewerbegebiet Diez III

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 7 Gewerbegebiet Aar-Einrich

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 8 Gewerbegebiet Nastätten I

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 9 Gewerbegebiet Nastätten II

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 10 Private Teilnehmer

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 1.000 private Teilnehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmer flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream zur Verfügung stellen.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 11 Sammellos

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 1.000 private Teilnehmer sowie ca. 600 Gewerbebetriebe in 31 Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmer flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 11 vorliegt,

— dessen Wirtschaftlichkeitslücke geringer ist als die Summe der Wirt-schaftlichkeitslücken des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 oder

— auf einzelne Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 keine Angebote eingin-gen, jedoch ein Angebot für Los 11 vorliegt.

Der Auftraggeber ist zur Vergabe auf das Sammellos Los 11 nicht verpflichtet, diese steht im alleinigen Ermessen des Auftraggebers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),

— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,

— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,

— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,

— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,

— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,

— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,

— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie

— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.

— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

— auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.

— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Los 1 bis 9:

— Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren mit mind. 20 Teilnehmern im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,

— Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren mit mind. 20 Teilnehmern im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Los 10:

— Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren mit mind. 900 Teilnehmern im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,

— Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren mit mind. 900 Teilnehmern im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Los 11

— Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren mit mind. 1500 Teilnehmern im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,

— Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren mit mind. 1500 Teilnehmern im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 30/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Gewährung der Fördermaßnahme kann der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,

— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/06/2021

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