Auftrag über die Erweiterung des Monitoring-Systems InterDB zur Verwaltung und Kontrolle des Programms Interreg VI

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.euregio.org/?lang=2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auftrag über die Erweiterung des Monitoring-Systems InterDB zur Verwaltung und Kontrolle des Programms Interreg VI

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Realisierung des Interreg-V-Programms Deutschland-Niederlande (Förderzeitraum 2014-2020) hat die Euregio Rhein-Waal im Jahre 2014 nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens das InterDB Monitoring-System des Anbieters R. G. IT b.v. beschafft. Die aktuelle Programmperiode, Interreg V, steht kurz vor dem Ende. Die nächste Programmperiode Interreg VI beginnt währenddessen im Jahr 2021 und wird eine Laufzeit bis ins Jahr 2027 haben. Da das bestehende System von etwa 400 Anwendern genutzt wird, von denen 30 fast täglich mit dem System arbeiten, und die Programmpartner, -behörden und -mitarbeiter mit dem bestehenden System sehr zufrieden sind, haben sich die Interreg Partner dazu entschieden, das bestehende System zu erweitern bzw. an die neue Programmperiode des Interreg-Programms anzupassen und kein neues System zu beschaffen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Euregio Rhein-Waal hat bestimmte Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms Interreg, das die Europäische Union zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationen ins Leben gerufen hat, von den weiteren Partnern übertragen bekommen. Mit dem Programm werden Kooperationsprojekte entlang den europäischen Grenzen finanziell unterstützt. Was mit den Fördermitteln in der deutsch-niederländischen Grenzregion erreicht werden soll, wird im Kooperationsprogramm „Interreg Deutschland-Nederland“ beschrieben.

Zur Realisierung des Interreg-V-Programms Deutschland-Niederlande (Förderzeitraum 2014-2020) hat die Euregio Rhein-Waal im Jahre 2014 nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens das InterDB Monitoring-System des Anbieters R. G. IT b.v. beschafft. Bei dem InterDB System handelt es sich um ein System für die Verwaltung und Kontrolle der Strukturfondsprogramme der Europäischen Union (einschließlich Interreg). Die Komplexität der Beteiligung von verschiedenen Akteuren und von internationalen Regeln wird durch das System in eine benutzerfreundliche Anwendung verwandelt, in dem jeder Partner seine Aufgaben und Workflow-Schritte auf seinem eigenen Computer zu Hause oder im Büro verwaltet. Der Auftragnehmer R. G. IT b.v. hat der Euregio Rhein-Waal nur eine begrenzte Softwarelizenz mit inhaltlich eingeschränkten Bearbeitungsrechten überlassen. So werden ihr nur im Falle einer Insolvenz oder eines anderen Ausfalls der Quellcode und die Rechte am InterDB-System übertragen – und auch nur dann, wenn eine Übertragung auf ein anderes Unternehmen fehlschlägt. Da die R. G. IT b.v. nicht insolvent geworden noch in sonstiger Weise ausgefallen ist, darf die Euregio Rhein-Waal das System also nicht für den eigenen Gebrauch weiterentwickeln. Die Offenlegung des Systems, der Verkauf oder die Freigabe an andere ist ohne Genehmigung von R. G. IT b.v. nicht gestattet.

Die aktuelle Programmperiode, Interreg V, steht kurz vor dem Ende. Die nächste Programmperiode Interreg VI beginnt währenddessen im Jahr 2021 und wird eine Laufzeit bis ins Jahr 2027 haben. Da das bestehende System von etwa 400 Anwendern genutzt wird, von denen 30 fast täglich mit dem System arbeiten, und die Programmpartner, -behörden und -mitarbeiter mit dem bestehenden System sehr zufrieden sind, haben sich die Interreg Partner dazu entschieden, das bestehende System zu erweitern bzw. an die neue Programmperiode des Interreg-Programms anzupassen und kein neues System zu beschaffen.

Der Auftrag beinhaltet Anpassung des Systems an die neuen Anforderungen des Interreg-Programms gemäß der Leistungsbeschreibung der Euregio Rhein-Waal einschließlich der Lizenzen, Wartung und Service sowie Hosting. Gemäß der Leistungsbeschreibung wird das System mindestens bis zum 31.12.2029 in Betrieb sein, mit einer Option zur Verlängerung des Servicevertrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Interreg Deutschland-Nederland

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Es besteht eine rechtliche Ausschließlichkeit der R. G. IT b.v. Bei den Ausschließlichkeitsrechten handelt es sich um Rechte, die exklusiv einer Person ein (positives) Nutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht zuweisen. Sie können vor allem aus Eigentumsrechten, Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten wie Patenten oder Marken resultieren. Die Verwertungsrechte für Software sind in Deutschland im Urheberrecht (§ 69c UrhG) geregelt. Sie sollen die wirtschaftliche Position des Urhebers sichern und verhindern, dass Dritte das Werk unberechtigt nutzen und verwerten. Der Urheber erhält somit die ausschließlichen wirtschaftlichen Verwertungsrechte an der Software. Nach § 69c Nr. 2 UrhG hat der Urheber unter anderem das ausschließliche Recht zur Übersetzung, Veränderung oder Bearbeitung seines Werks in jedweder Form. Unter Bearbeitungen und sonstige Umarbeitungen fallen insbesondere auch die Erweiterungen des Quellcodes oder Objektcodes sowie neue Programmstände (Updates und Upgrades sowie sonstige Aktualisierungen). Der Urheber kann aber auch Dritten Nutzungsrechte an einer Software einräumen. Der Dritte darf die Software dann in der Weise nutzen, der in der vertraglichen Vereinbarung festgelegt ist. Laut der Leistungsbeschreibung im EU-weiten Vergabeverfahren musste der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Lizenz (ab der Übergabe des Systems bis mindestens zum 31.12.2022) für die vollständige Nutzung des Monitoringsystems erteilen. Die ausschließlichen Nutzungsrechte des Programms verbleiben im Übrigen aber beim Auftragnehmer. Nur im Falle einer Insolvenz oder eines anderen Ausfalls werden ihr die weiteren Rechte am InterDB-System übertragen – und auch nur dann, wenn eine Übertragung auf ein anderes Unternehmen fehlschlägt. Da die R. G. IT b.v. nicht insolvent geworden noch in sonstiger Weise ausgefallen ist, darf die Euregio Rhein-Waal das System also nicht für den eigenen Gebrauch weiterentwickeln. Die Offenlegung des Systems, der Verkauf oder die Freigabe an andere ist zudem ohne Genehmigung von R. G. IT b.v. nicht gestattet. Das Bearbeitungsrecht gemäß § 69c Nr. 2 UrhG ist demnach nicht auf die Euregio Rhein-Waal übertragen worden ist, sodass auf ein Vergabeverfahren verzichtet werden kann, weil nur die R. G. IT b.v. für die Erweiterung und Anpassung der Software in Betracht kommt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bennekom
NUTS-Code: NL22 Gelderland
Postleitzahl: 6721 S
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2021

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreutzal
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich