Baukonzession Neubau für bis zu 3 drei- bis vierzügigen Grundschulen sowie einer Zwei-Feld-Sporthalle, einer Drei-Feld-Sporthalle für Schul- und Breitensport und einer Drei-Feld-Wettkampfturnhalle
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE138550221
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsfelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baukonzession Neubau für bis zu 3 drei- bis vierzügigen Grundschulen sowie einer Zwei-Feld-Sporthalle, einer Drei-Feld-Sporthalle für Schul- und Breitensport und einer Drei-Feld-Wettkampfturnhalle
Auf Grundlage noch abzuschließender Erbbaurechtsverträge wird die Auftragnehmerin auf Grundstücken der Stadt Ludwigsfelde im Stadtgebiet 2 Schulneubauten sowie 2 Drei-Feld-Sporthalle einschließlich Außen- und Sportanlagen und als Option einen weiteren Schulneubau und eine Zwei-Feld-Sporthale einschließlich Außen- und Sportanlagen errichten. Eine der Drei-Feld-Wettkampfturnhallen soll mit Tribüne für 500 Zuschauer und Catering-/Versorgungsbereich ausgestattet werden.
Die Gebäude werden nach Fertigstellung für 25 Jahre mit der Option der Verlängerung an die Stadt Ludwigsfelde vermietet.
Ludwigsfelde
Auf Grundlage noch abzuschließender Erbbaurechtsverträge wird die Auftragnehmerin auf Grundstücken der Stadt Ludwigsfelde im Stadtgebiet drei Schulneubauten sowie eine Zwei-Feld- und 2 Drei-Feld-Sporthallen einschließlich Außen- und Sportanlagen errichten. Eine der Drei-Feld-Wettkampfturnhallen soll mit Tribüne für 500 Zuschauer und Catering-/Versorgungsbereich ausgestattet werden. Die Gebäude werden dann an die Stadt Ludwigsfelde vermietet.
Vorgesehen ist, 2 der 3 Schulen nebst Sporthallen und Nebenanlagen bis Mitte 2024 fertigzustellen. Die hierfür vorgesehenen Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Ludwigsfelde. Die dritte Schule nebst Sporthalle und Nebenanlagen soll bis Mitte 2025 fertiggestellt werden. Das entsprechende Grundstück befindet sich zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht im Eigentum der Stadt. Zudem müssen für diesen Standort noch die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Aus diesem Grunde erfolgt die Vergabe der Bauleistung für diesen dritten Standort optional.
Nach Fertigstellung der Gebäude und Freiflächen wird die Stadt als zuständiger Schulträger diese zum Schulbetrieb anmieten.
Die Mietverträge werden auf 25 Jahre mit der Stadt Ludwigsfelde geschlossen mit der Option der Verlängerung.
— Option 1: Bau einer Grundschule inkl. Sporthalle und Außenanlage (Fertigstellung: 2025),
— Option 2: Verlängerungen der Mietdauer.
Bei dem Vorgang handelt es sich um ein sogenanntes Inhouse-Geschäft, das gemäß § 108 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich in Teil 4 des GWB finden, freigestellt ist und somit kein förmliches, wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren erfordert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem Vorgang handelt es sich um ein sogenanntes Inhouse-Geschäft, das gemäß § 108 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich in Teil 4 des GWB finden, freigestellt ist und somit kein förmliches, wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren erfordert.
Gemäß § 108 Absatz 1 GWB finden die bezeichneten Vorgaben keine Anwendung auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 an eine juristische Person des privaten Rechts vergeben werden, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt,
2. mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde, und
3. an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht, mit Ausnahme nicht beherrschender Formen der privaten Kapitalbeteiligung und Formen der privaten Kapitalbeteiligung ohne Sperrminorität, die durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben sind und die keinen maßgeblichen Einfluss auf die kontrollierte juristische Person vermitteln.
Diese Voraussetzungen sind sämtlich erfüllt. Bei der Stadt Ludwigsfelde handelt es sich um eine Gebietskörperschaft und damit um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 GWB. Die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH ist eine 100 %-Tochter der Stadt Ludwigsfelde, welche durch Umwandlung des ehemaligen Eigenbetriebes zur Wohnungsversorgung der Stadt Ludwigsfelde in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entstanden ist. Die Stadt Ludwigsfelde übt über die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen aus. Dies stellt der Gesellschaftsvertrag sicher, welcher der Stadt Ludwigsfelde einen umfassenden und ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und alle wesentlichen Entscheidungen der Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH „Märkische Heimat“ vermittelt. Die Stadt Ludwigsfelde übt diese Kontrolle auch tatsächlich aus.
Zudem dienen deutlich mehr als 80 % der Tätigkeiten der Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH „Märkische Heimat“ der Ausführung von Aufgaben, mit denen die Stadt Ludwigsfelde die Gesellschaft betraut hat. Im Einklang mit § 108 Absatz 7 Satz 1 GWB hat die Stadt Ludwigsfelde insoweit den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre herangezogen.
An der Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH „Märkische Heimat“ ist kein privates Kapital beteiligt.
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrages.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.maerkische-heimat.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag ist bislang noch nicht geschlossen worden. Das unter V.2.1) genannte Datum bezeichnet den Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber endgültig dazu entschlossen hat, den Vertrag im Wege eines Inhouse-Geschäfts mit dem Auftragnehmer (V.2.3)) zu schließen. Im Einklang mit § 135 Absatz 3 Nummer 3 GWB wird der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3)) nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abschließen. Während dieses Zeitraums können andere Marktteilnehmer gegen den beabsichtigten Vertragsschluss im Wege des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens durch Stellung eines Nachprüfungsantrags bei der unter VI.4.1) genannten Stelle vorgehen. Ergänzend wird auf die Erläuterungen unter VI.4.3) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
In Ergänzung der bevorstehenden Erläuterungen unter VI.3) wird auf Folgendes verwiesen:
Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.